1. Unter welchen Voraussetzungen haftet der Käufer eines Erbteils für Verbindlichkeiten aus einem vom Erben nach endgültigem Erwerb der Erbschaft vorgenommenen Rechtsgeschäft?
2. Gilt die Beschränkung des § 2040 BGB. auch für den Erwerber eines Erbteils?
Wie gestaltet sich das Rechtsverhältnis zwischen Verkäufer und Spediteur, wenn fob verkaufte Ware an Bord des Dampfers mit einem Schiffszettel geliefert wird, in welchem der Spediteur des Käufers als Anlieferer bezeichnet ist?
Sind die in § 71 des Branntweinmonopolgesetzes vom 8. April 1922 den süddeutschen Brennern gewährten festen Mindestzuschläge zum Übernahmepreis von 7,50 M und 5 M als wertbeständig in dem Sinne gemeint, daß sie für die Zeit nach Mitte Dezember 1923 in Gold- oder Reichsmark in Ansatz zu bringen sind? Unterliegen sie andernfalls der Aufwertung?
1. Enthält die Überschrift über dem Wechsel: "Fällig am 1. September 1924 in O." dann, wenn der Trassat an einem anderen Orte wohnt, einen Domizilvermerk ohne benannten Domiziliaten?
2. Wer hat bei einem Wechsel, der für nachträglich vorgenommene Veränderungen keinen äußeren Anhalt bietet, die Beweislast dafür, daß der Domizilvermerk erst nachträglich auf den Wechsel gesetzt sei?
3. Sind der Indossant und seine Vormänner im Sinne des § 445 ZPO. Rechtsvorgänger des Indossatars?
4. Ist der Tag der Protesterhebung in die Verjährungsfrist des Art. 78 Nr. 1 WO. mit einzurechnen?
5. Liegt Unterbrechung der Verjährung einer Forderung vor, wenn der zur Unterbrechung der Verjährung dienende Zahlungsbefehl zwar nicht ordnungsmäßig zugestellt, dieser Formmangel aber nicht rechtzeitig gerügt worden ist?
1. Ist der sächsische Staat zur Gewährung von Beihilfen zur Besoldung der Geistlichen der evangelisch-lutherischen Landeskirche verpflichtet?
2. Ist der sächsische Staat verpflichtet, bei Auflösung der Kircheninspektionen die Leistung der weltlichen Koinspektion abzulösen?
1. Hat der Verkäufer eines Grundstücks der Verpflichtung zur Verschaffung des Eigentums schon mit der Erteilung der Auflassung genügt?
2. Ist im Sinne des § 883 Abs. 2 BGB. eine Verfügung über ein Grundstück schon dann getroffen, wenn die Auflassung erfolgt und der Antrag auf Eintragung eines neuen Eigentümers beim Grundbuchamt eingegangen ist, oder gehört dazu auch noch die Eintragung des Eigentumsübergangs in das Grundbuch?
3. Stellt die Vormerkung eine Verfügungsbeschränkung im Sinne der §§ 878 und 892 BGB. dar?
1. Steht die Möglichkeit, nach § 259 ZPO. auf künftige Leistung zu klagen, der Erhebung einer Feststellungsklage nach § 256 ZPO. entgegen?
2. Voraussetzungen der Zwischenfeststellungsklage des § 280 ZPO.
1. Fällt entgeltliche Sendung eines Schriftwerks durch Rundfunk unter die gewerbsmäßige Verbreitung?
2. Ist sie ein öffentlicher Vortrag und darum auch ohne Erlaubnis des Urhebers statthaft?
3. Begründet die Verletzung eines Urheberrechts auch einen Bereicherungsanspruch?
1. Inwieweit hat jemand, der Kleidungsstücke in Verwahrung nimmt, Vorsorge gegen Fälschung der von ihm ausgegebenen Marken zu treffen?
2. Kann sich der Benutzer einer Kleiderablage darauf berufen, daß er einen auf Haftungsbeschränkung bezüglichen Aushang des Verwahrers nicht gesehen habe?