Über Tragweite und Rechtswirksamkeit einer Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vereins Deutscher Spediteure, wonach der Spediteur wegen aller seiner Ansprüche an den Auftraggeber ein Pfand- und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern hat.
1. Kann auch bei einer Verhandlung vor dem ersuchten Richter nach der Bestimmung dieses Richters von der Zuziehung eines Protokollführers abgesehen werden?
2. Darf der ersuchte Richter, der einen Zeugen ohne Zuziehung eines Protokollführers vernommen hat, das Ersuchen des Prozeßgerichts ablehnen, den Zeugen nochmals unter Zuziehung eines Gerichtsschreibers zu vernehmen?
1. Wie erfolgt die Aufwertung von Erbpachtzinsen (Kanon), solange landesgesetzliche Vorschriften darüber nicht erlassen sind?
2. Finden die Vorschriften des § 31 AufwG. nur auf Reallasten des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder auch auf landesgesetzliche Reallasten Anwendung?
3. Hat eine Erbpachtzinsforderung die Zahlung einer bestimmten, vom Währungsverfall betroffenen Geldsumme im Sinne des § 1 AufwG. zum Gegenstande, wenn der Erbpachtzins (Kanon) eines mecklenburgischen Erbpachtvertrags nach dem Durchschnittsroggenpreis einer bestimmten Roggenmenge während eines bestimmten Zeitraums errechnet wird und dann für einen bestimmten Zeitraum Geltung haben soll?
4. Wertbeständigkeitsklausel oder Münzklausel in einem Erbpachtvertrag?
5. Über die Aufwertung einer persönlichen Forderung, zu deren Sicherung eine Reallast bestellt ist.
1. Liegt der Staatsanwaltschaft die Amtspflicht ob, die Richtigkeit der von ihr erlassenen öffentlichen Bekanntmachungen nachzuprüfen und für Beseitigung etwa darin vorkommender Fehler zu sorgen?
2. Erstreckt sich die Haftung des Staates für Amtspflichtverletzungen von Beamten auch auf Schaden, der kein Vermögensschaden ist?
Verstößt es gegen das Gesetz, wenn die adeligen Namen bei weiblichen Personen in der weiblichen Form (Gräfin, Freiin, Freifrau usw.) gebraucht und wenn sie bei Männern dekliniert werden?
1. Kann das Angebot angemessener Vergütung und Sicherheitsleistung noch nach Erhebung der Klage auf Erteilung der Zwangslizenz nachgeholt oder ergänzt werden?
2. Wann ist die Erteilung der Erlaubnis zur Erfindungsbenutzung (Zwangslizenz) im öffentlichen Interesse geboten?
1. Über die Eigenschaft einer preußischen Provinz des Franziskanerordens als eines nicht rechtsfähigen Vereins.
2. Ist der Rechtsweg zulässig für den Anspruch eines aus einem katholischen Orden ausgeschlossenen Mitgliedes auf Feststellung der Fortdauer seiner Mitgliedschaft und der sich daraus ergebenden Rechte?
3. Umschließt die feierliche Prozeßleistung des eintretenden Ordensmitgliedes einen bürgerlichrechtlichen Vertrag?
4. Zur Frage der Klagänderung mit Bezug auf einen Schadensersatzanspruch wegen unrechtmäßiger Gewalt, der erst im zweiten Rechtszug an die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung geknüpft wird.
5. Hat ein ausgeschiedenes Ordensmitglied gegen den Ordensverband Anspruch auf Zahlung des Wertes eines Anteils am Ordensvermögen?
War die Mark bis Mitte 1922 in Deutschland als Wertmesser noch allgemein anerkannt? Ist bei der Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung schon für die Zeit vor Mitte August 1922 der Kaufpreis und der Eindeckungspreis auf einen einheitlichen Wertmesser (in Gold oder in ausländischer fester Währung) zurückzuführen, oder kommt Aufwertung vor Mitte August 1922 überhaupt nicht in Frage?
1. Wird die unerlaubte Entfernung eines Beamten vom Amt dadurch allein zu einer erlaubten, daß seine vorläufige Amtsenthebung angeordnet wird?
2. Hat der vom Dienst vorläufig enthobene, im Ungehorsam beharrende Beamte Anspruch auf die Hälfte seines zuletzt bezogenen Diensteinkommens?