Verstößt ein Frachtstundungs-Abkommen, worin sich die Reichsbahn für den Fall der Nichteinhaltung der Stundungsfrist eine Verzinsung von 1% für jeden Tag der Fristüberschreitung ausbedungen hat, gegen die guten Sitten oder gegen das Verbot des Leistungswuchers?
1. Greift die einjährige Verjährung des § 414 HGB. auch dann Platz, wenn die Klage gegen den Spediteur nicht auf den Verlust (die Minderung usw.) des Gutes selbst gestützt wird, sondern nur auf die Vereitelung des Ersatzanspruchs gegen den Frachtführer?
2. Ist eine Abnahme des Eisenbahnfrachtgutes immer darin zu erblicken, daß der Empfänger das Gut nach Ankunft auf der Bestimmungsstation auf neuen Frachtbrief weiterversendet?
Ist ein durch Übergabe vollzogener, unter Vorbehalt des Eigentums bis zur vollständigen Zahlung des Preises geschlossener Verkauf beweglicher Sachen schon vor der Kaufpreistilgung als eine Veräußerung im Sinne der §§ 69 flg. des Reichsgesetzes über den Versicherungsvertrag vom 30. Mai 1908 anzusehen?
Ist nach § 16 UnlWG. ein Klagantrag auf Entfernung des die Verwechslungsgefahr begründenden Bestandteils einer Firma auch dann möglich, wenn die Firma durch die Entfernung jenes Bestandteils eine nach den firmenrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs unzulässige Gestaltung gewinnt?
1. Kann schon daraus allein, daß im Versicherungsschein die Zeit der vorläufigen Deckung in die Versicherungszeit eingerechnet worden ist, die Vereinbarung entnommen werden, daß für die Zahlung der ersten Prämie § 39 des Reichsgesetzes über den Versicherungsvertrag gelten soll?
2. Wer hat eine solche Vereinbarung zu beweisen?
3. Wann gilt eine Prämienzahlung, die bei Beginn der Versicherung zu erfolgen hat, als nicht rechtzeitig bewirkt?
1. Hat die gemäß § 8 Abs. 3 der Kartellverordnung vom 2. November 1923 ergehende Entscheidung des Kartellgerichts rechtsgestaltende oder nur sog. deklaratorische Bedeutung?
2. Erledigt eine solche Entscheidung endgültig und für Gerichte und Schiedsgerichte bindend alle vor ihrer Erlassung erfolgten Kündigungsakte ohne Rücksicht darauf, ob sie dem Kartellgericht bekannt geworden waren, oder nur diejenigen Kündigungserklärungen, von denen das Kartellgericht Kenntnis erlangt hatte und die es zum Gegenstand seines Befindens gemacht hat?
3. Steht dem Verlangen einer der Höhe nach im Vertrag nicht fest bestimmten, sondern vereinbarungsgemäß erst im Einzelfalle festzusetzenden Vertragsstrafe der Umstand entgegen, daß diese Festsetzung und die Benachrichtigung des Schuldners von der Verhängung der Strafe erst nach seinem Ausscheiden aus dem Vertragsverhältnis erfolgt sind?
Verliert ein Abkommen zwischen Rechtsanwalt und Partei über die Höhe der von dieser zu zahlenden Vergütung ohne weiteres seine Wirksamkeit mit dem Inkrafttreten einer Gebührenordnung, die den Rechtsanwalt besser stellen würde als das Abkommen?
Ist ein Vertrag über die Annahme an Kindesstatt wegen Verstoßes gegen die guten Sitten auch dann nichtig, wenn zwar der Angenommene lediglich die Erlangung eines adeligen Namens erstrebt, der andere, von ihm durch die Vorspiegelung von Kindesgefühlen getäuschte Vertragsteil aber die Annahme an Kindesstatt aus lauterem Beweggrund zu ihrem bestimmungsmäßigen Zwecke will?