1. Sind Bestimmungen in den Pachtverträgen, wonach der Pächter die künftig auf das Pachtgrundstück zu legenden öffentlichen Lasten tragen soll, auch auf die Landabgabe im Sinne von Art. I des Betriebssteuergesetzes vom 11. August 1923 und auf die Rentenbankzinsen im Sinne von § 8 der Rentenbankverordnung vom 15. Oktober 1923 zu beziehen?
2. Sind Vertragsabreden der unter 1 angegebenen Art durch Art. III § 1 Satz 2 des bezeichneten Gesetzes und § 8 Abs. 2 der bezeichneten Verordnung unberührt geblieben?
Kann ein Unternehmerverband auch dann eine monopolartige Machtstellung einnehmen, wenn ihm nicht alle einschlägigen Betriebe angehören? Verstößt die Freizeichnung der Mitglieder eines solchen Verbandes von der Haftung für eigenes Verschulden gegen die guten Sitten?
Kann nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1924 ein Verstoß gegen den in § 128 ZPO. aufgestellten Grundsatz der Mündlichkeit gemäß § 295 Abs. 1 ZPO. geheilt werden?
Von welchem Zeitpunkt ab entfällt für den Bergbautreibenden gegenüber Schadensersatzansprüchen öffentlicher Verkehrsanstalten aus § 148 des preuß. Allg. Berggesetzes der Einwand aus § 150 daselbst?
Kann auch die plastische Ausgestaltung einer Ware Gegenstand des Warenzeichenschutzes sein? Bedeutung einer der Zeichenanmeldung beigefügten Beschreibung. Ist es möglich, daß ein als Flächenzeichnung eingetragenes Warenzeichen von einem anderen durch plastische Ausführung im ganzen oder einzelner charakteristischer Merkmale wiedergegeben wird?
1. Trägt der Versicherer nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 der Allg. Seeversicherungsbedingungen von 1867 (ASV.) auch die zur Vermeidung eines drohenden Arrestes aufgewandten Kosten?
2. Zum Begriff der Kosten, die im Sinne von § 84 Nr. 3, § 66 ASV. "zur Abwendung größerer Nachteile notwendig oder zweckmäßig" aufgewandt sind, und zur Frage der Erstattungsfähigkeit solcher Kosten, soweit sie die Versicherungssumme übersteigen, nach § 92 Abs. 2 ASV.
1. Verstößt der Verkauf einer zahnärztlichen Praxis gegen die guten Sitten?
2. Stellt eine zahnärztliche Praxis, insbesondere dann, wenn sie nach dem Tode ihres Inhabers veräußert wird, ein Erwerbsgeschäft im Sinne des § 1822 Nr. 3 BGB. dar?
3. Muß die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung im Falle des § 1822 BGB. schriftlich erteilt werden?