Findet in Preußen der ordentliche Rechtsweg statt, wenn sich der Streit der Parteien nach der Einlassung der Beklagten nur darum dreht, ob ihnen als einer besonderen Klasse von Gemeindeangehörigen Nutzungsrechte am Gemeindevermögen zustehen?
Auf welcher Grundlage ist der Kapitalanteil eines Gesellschafters zu berechnen, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag der buchmäßige Kapitalanteil so, wie er sich bei der letzten während Bestehens der Gesellschaft errichteten Bilanz herausstellt, als Abfindungsguthaben gelten soll und wenn die hiernach maßgebende Bilanz schon in die Zeit erheblicher Geldentwertung fiel?
1. Unterliegt eine Urkunde, worin während des Scheidungsprozesses der Ehemann sich für den Fall der Scheidung ohne Rücksicht darauf, wer für schuldig erklärt wird, der Ehefrau eine Unterhaltsrente zu zahlen verpflichtet, dem Stempel nach Tarifstelle 8 des Preuß. Stempelsteuergesetzes vom 27. Oktober 1924?
2. Findet die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 1h daselbst Anwendung?
1. Zum Begriff der Hilfsleistung in Seenot. 2. Kann die Hilfsleistung auch darin bestehen, daß das hilfeleistende Schiff das gefährdete Schiff nur begleitet, um bei Eintritt unmittelbarer Gefahr sofort einzugreifen?
Wie ist der Schadensersatz für die Beschädigung von Gegenständen zu berechnen, wenn der Ersatzberechtigte selber die zur Ausbesserung der Gegenstände erforderlichen Beträge in Papiermark verauslagt hatte? Ist dabei der sog. Verarmungsfaktor zu berücksichtigen?
1. Zum Begriff der öffentlichen Sparkassen. 2. Sind die Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs anwendbar, wenn das einer Miterbengemeinschaft zustehende Eigentum an einem Grundstück auf eine von allen Miterben ohne Hinzutritt anderer Personen gegründete Kommanditgesellschaft übertragen wird?
1. Ist eine Sicherungsübereignung der gegen Schaden versicherten Sachen durch den Versicherungsnehmer als Veräußerung im Sinne der §§ 69 bis 73 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag anzusehen?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann eine rechtsirrige Auskunft eines Rechtskundigen den Versicherungsnehmer von den Folgen der Nichterfüllung einer ihm nach dem Vertrag obliegenden Pflicht entlasten?
Nach welchen Grundsätzen ist der Kaufpreis aufzuwerten, den der Vorkaufsberechtigte nach dem preußischen Allgemeinen Landrecht im Fall der Ausübung seines dinglichen Vorkaufsrechts bei Rückforderung des bereits übereigneten Grundstücks dem Käufer insoweit zu erstatten hat, als dieser das Kaufgeld schon an den Verkäufer gezahlt hatte?