1. Unter welcher Voraussetzung sind nach Art. 3 der Verordnung vom 22. Mai 1926 über Aufwertung von Versicherungsansprüchen (RGBl. I S. 249) noch nicht beglichene Feuerversicherungsansprüche aufzuwerten?
2. Wie sind diese Ansprüche, sofern sie nicht der Aufwertung unterliegen, in die gegenwärtige Reichswährung umzurechnen?
1. Unter welchen Voraussetzungen erwirbt der Kommittent bei einer Einkaufskommission das Eigentum an den vom Kommissionär eingekauften Wertpapieren, wenn der Kommissionär die Papiere in Verwahrung nimmt und dem Kommittenten kein Nummernverzeichnis übersendet?
2. Wie ist die Rechtslage, wenn an der Forderung des Kommittenten gegen den Kommissionär auf Ausantwortung der für den ersteren gemäß dem Auftrag angeschafften Wertpapiere ein Pfandrecht des Kommissionärs besteht (pignus debiti)?
Kann ein Einzelkaufmann, der gemäß § 18 HGB. seinen Familiennamen als Firma führt, von einer den gleichen Familiennamen enthaltenden älteren Firma aus dem Gesichtspunkt der Verwechslungsgefahr zur Löschung seiner Firma gezwungen werden?
1. Ist im Ehestreit in dem durch Eidesunfähigkeit des Beklagten veranlaßten Verfahren nach § 471 ZPO. zur Widerklage neu zu verhandeln, auch wenn der dem Beklagten auferlegte Eid nur die Begründung der Klage betrifft?
2. Können in diesem Verfahren neue Klagegründe vorgebracht werden?
1. Inwieweit können Schiedsgerichte auch Fragen beurteilen, deren Entscheidung mit bindender Wirkung gesetzlich anderen Stellen übertragen ist?
2. Fällt der Anspruch auf Gewährung eines Baukostenzuschusses zur Herstellung einer elektrischen Leitungsanlage, die ursprünglich unentgeltlich besorgt werden sollte, unter die Verordnung über die schiedsgerichtliche Erhöhung von Preisen usw. vom 16. Juni 1922?
3. Findet § 6 dieser Verordnung auch Anwendung, wenn das Verfahren vor einem vertraglichen Schiedsgericht schwebt?
1. Können zur Begründung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung aus § 283 BGB. auch Tatsachen angeführt werden, die zeitlich vor der rechtskräftigen Verurteilung liegen?
2. Sind diesem Anspruch gegenüber Einwendungen zulässig, die in dem rechtskräftig abgeschlossenen Rechtsstreit entweder schon behandelt worden sind oder doch hätten geltend gemacht werden können?
1. Über Bedeutung und Inhalt des wechselrechtlichen Begebungsvertrags.
2. Schließt der Nehmer eines in blanco girierten Wechsels, der diesen mit dem Auftrag empfängt, ihn für Rechnung des Gebers diskontieren zu lassen, mit dem Geber einen Begebungsvertrag?