1. Können bei Bemessung der Höhe eines von einer Gesellschaft mbH. geschuldeten Aufwertungsbetrags die Vermögensverhältnisse ihres einzigen (vermögenden) Gesellschafters berücksichtigt werden, wenn sie selbst wirtschaftlich notleidend ist?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann im zweiten Rechtszug die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht werden?
1. In welchem Umfang haftet der Halter eines Kraftfahrzeugs, wenn bei dessen Betrieb eine Ehefrau körperlich verletzt wird, nach Maßgabe des § 11 KFG. einerseits und der §§ 823 flg. BGB. anderseits?
2. Zur Auslegung des § 17 Abs. 2 KFG., wenn der Unfall auch durch ein Tier herbeigeführt worden ist.
3. Ist der Richter von der Pflicht zur Prüfung der Klaganträge auf Grund der §§ 823 flg. BGB. dadurch befreit, daß der Kläger erklärt, er stütze seine Klage auf § 7 KFG., während seine Anträge über den Rahmen der Haftung nach diesem Gesetz hinausgehen?
Kann der nur einen Teil seiner Forderung einklagende Gläubiger den aufrechnenden Schuldner mit der Gegenforderung auf den nicht eingeklagten Teilbetrag verweisen, wenn die Aufrechnung schon vor der Klagerhebung erklärt worden war?
1. Gilt die Vermutung des § 579 II 11 ALR., daß das Kirchenpatronat auf einem Gut oder Grundstück hafte, auch für lastenfreie Patronate?
2. Geht das dingliche Patronatsrecht bei Veräußerung von Teilen des Gutes, auf dem es haftet, auf die Erwerber der Trennstücke über? Kommt es dabei darauf an, ob das Patronat mit Lasten verbunden oder lastenfrei ist?
3. Zum Begriff der "Kirchlehen" in den früher kursächsischen Ländern.
1. Nach welchen Grundsätzen ist die Entschädigung aufzuwerten, die das Reich für die Einstellung eines Brennereibetriebs und eines Betriebs zur Herstellung von Trinkbranntwein zu gewähren hat?
2. Zur Frage der Rückwirkung sachlichrechtlicher Vorschriften eines Gesetzes auf Rechtsstreitigkeiten, die zur Zeit seines Erlasses in der Revisionsinstanz schwebten.
Kann die Feststellung des Aufwertungsbetrags in Ansehung einer Entschädigung, die für den Fall des Verzichts auf ein lebenslängliches Wohnungsrecht vereinbart worden ist, schon vor der Erklärung dieses Verzichts verlangt werden?
1. Ist die Berufung des Klägers zulässig, wenn er einen bestimmten Betrag gefordert, dessen Festsetzung aber in das richterliche Ermessen gestellt und der erste Richter zu einer geringeren als der angegebenen Summe verurteilt hat?
2. Wird der Ausgleichsanspruch stets durch den Weiterverkauf des Grundstücks ausgeschlossen?
3. Kann der Ausgleichsanspruch wirksam an den Aufwertungsgläubiger abgetreten werden?
4. Von wann ab und in welcher Höhe hat der Ausgleichsschuldner Zinsen zu zahlen?
5. Findet Abs. 1 oder Abs. 2 des § 28 AufwG. Anwendung, wenn es im Hinblick auf § 20 das. nicht mehr zur Wiedereintragung der gelöschten Hypothek kommen kann?