Ist im Eheverfahren die Vorschrift des § 377 Abs. 4 ZPO. anwendbar, wonach das Gericht, wenn es nach Lage der Sache eine schriftliche Erklärung des Zeugen für ausreichend hält und die Parteien damit einverstanden sind, die schriftliche Beantwortung der Beweisfrage unter eidesstattlicher Versicherung ihrer Richtigkeit anordnen kann?
1. Was ist erforderlich, damit die in Ungarn verlegte deutsche Übersetzung eines französischen Romans erlaubterweise im Deutschen Reich erschienen sei?
2. Was muß vorgebracht werden, um die Behauptung genügend zu begründen, daß eine Übersetzung das Original verstümmelt wiedergebe?
1. Gerät die Hauptniederlassung einer deutschen Bank in Verzug, wenn sie das Guthaben, das ein Deutscher bei ihrer im besetzten Gebiet befindlichen Zweigniederlassung hat, auf Mahnung des Berechtigten deshalb nicht auszahlt, weil das Vermögen der Zweigniederlassung und das genannte Guthaben vom Feinde beschlagnahmt worden ist?
2. Zur Frage des Verschuldens einer Bank bei nicht rechtzeitiger Erledigung von Eilaufträgen.
3. Ist die Frage, ob eine in der Inflationszeit geleistete Zahlung als vollwertig anzunehmen war, weil noch der Satz Mark gleich Mark in Geltung war, auch beim Verzug von Bedeutung?
Kann die in § 17 Abs. 1 GmbHG. für die Veräußerung von Teilen eines Geschäftsanteils vorgeschriebene Genehmigung der Gesellschaft auch darin gefunden werden, daß bei einer Zweimanngesellschaft der eine Gesellschafter und zugleich alleinige Geschäftsführer, dem der andere einen Teil seines Geschäftsanteils in notarieller Form abgetreten hat, gegen diesen Klage auf Feststellung der Rechtswirksamkeit der Abtretung erhebt?
Zur Bedeutung der Abhängigkeit zweier Seeversicherungen voneinander für den Begriff der Doppelversicherung und für die Frage des anteilmäßigen Ausgleichs der Versicherer untereinander.
1. Ist der im römischen Rechte bestehende Satz, daß die Kautionsleistung demjenigen, welchem in einer letztwilligen Verfügung der Nießbrauch vermacht ist, vom Testator nicht erlassen werden kann, im heutigen Rechte noch in Geltung?
1. Kann der vorläufig nur auf einen Teil der Forderung des Klägers belangte Schuldner eine den ganzen Betrag derselben nicht erreichende Gegenforderung zunächst gegen den eingeklagten Forderungsteil zur Aufrechnung bringen?
2. Pfändung einer dem Schuldner und dritten Personen gemeinschaftlich zustehenden Forderung.
3. Wesen des Mitbesitzes.
4. Form der Übertragung eines ideellen Eigentumsanteiles an einen Miteigentümer.
5. Unter welchen Voraussetzungen kann der dritte Eigentümer einer im Wege einer Zwangsvollstreckung gepfändeten und verkauften Sache von dem Gläubiger die Herausgabe des Erlöses beanspruchen?
6. Bedeutung und Gegenstand der actio negotiorum gestorum directa in ihrer Richtung gegen denjenigen, welcher ein fremdes Geschäft für sich geführt hat, indem er dasselbe für das seinige hielt.
1. Hat nach deutschem Gewohnheitsrechte der von dem abgehenden Hofeswirte für sich bezw. seine Ehefrau ausbedungene Altenteil die Natur einer auf dem abgetretenen Gute ruhenden Reallast?
2. Ist es mit dem Wesen eines bäuerlichen Gutsabtretungsvertrages unvereinbar, daß die Abtretung Schulden halber erfolgt, ein Wertsanschlag vereinbart wird und der Abtretende sich die Differenz zwischen dem Anschlage und dem Schuldenbetrage ausbedingt?
3. Hindert der Widerspruch der Gläubiger und des Meistbietenden den Übergang des angemeldeten Altenteiles auf den Ersteher, wenn der Widerspruch nicht weiter verfolgt und trotz desselben das Grundstück mit "Lasten und Abgaben" subhastiert worden ist?
Nach welchen Grundsätzen hat die Verrechnung des Betrages zu geschehen, welchen ein Hypothekengläubiger aus einem Subhastationsverfahren auf eine ihm für mehrere Forderungen haftende Hypothek, insbesondere auf eine Kautionshypothek, erhoben hat?