Muß der Erwerber eines Grundstückes, für welches irrtümlich zwei Grundbuchblätter bestehen, eine vor seinem Erwerbe rechtsgültig bestellte und auf einem dieser Blätter eingetragene Hypothek wider sich gelten lassen, wenn er nur das Blatt gekannt hat, auf welchem die Eintragung fehlte?
1. Kann der Eigentümer von zwei benachbarten Grundstücken dem einen derselben zu Gunsten des anderen eine Grundgerechtigkeit auflegen?
2. Bedarf es eines besonderen Rechtsaktes behufs Bestellung einer Grundgerechtigkeit, wenn der Veräußerer und der Erwerber eines Grundstückes gewollt haben, daß die bisherige Benutzungsart desselben zu Gunsten eines anderen Grundstückes fortdauern soll?
Hat das Pfandrecht des Vermieters an den eingebrachten Sachen des Mieters (§. 395 A.L.R. I. 21) in bezug auf die Haftung für laufende Mietszinsen anderen Gläubigern, insbesondere dem Pfändungspfandgläubiger gegenüber durch die Civilprozeßordnung und die Konkursordnung eine Einschränkung erfahren?
Vertretungspflicht der preußischen Beamten dem Staate gegenüber; Feststellung des Schadens und Einfluß der nachträglichen Genehmigung der Kammern zu einer Etatsüberschreitung auf jene Vertretungspflicht.
1. Wird nach rheinischem Rechte die Klage des Käufers von Mobilien auf Aufhebung einer Pfändung dadurch ausgeschlossen, daß der Verkäufer im Besitze der angekauften Gegenstände belassen wurde?
2. Verliert ein Vertrag die Eigenschaft eines Kaufgeschäftes durch die Verabredung, daß der Ankäufer den Kaufgegenstand weiter veräußern, sich aus dem Erlöse bezahlt machen und den seine Forderung übersteigenden Mehrerlös dem Verkäufer herauszahlen solle?
3. Kann die Hingabe an Zahlungsstatt auch dann der Anfechtung unterliegen, wenn das Geschäft für den Schuldner ein vorteilhaftes war?
4. Begründet eine ungerechtfertigte Pfändung Anspruch auf Schadensersatz?
1. Voraussetzung der Destination du père de famille im Sinne des Art. 693 Code civil?
2. Ist mit dem Rechte, Aussichtsfenster in geringerer als der in Art. 678 vorgeschriebenen Entfernung zu haben, auch das Recht erworden, daß der Nachbar diese Aussicht nicht verbauen dürfe?
1. Begründet es die Nichtigkeit eines öffentlichen Testamentes, wenn der Testierende bei seinem Diktate einen vom Notar gefertigten Entwurf benutzt, oder wenn der Notar das Testament nicht wortgetreu so niederschreibt, wie es diktiert ist?
2. Schließt die Bestimmung in Art. 909 Abs. 2 Ziff. 2 Code civil, indem sie nur von Universalverfügungen spricht, Partikularvermächtnisse aus?