Kann die Zustellung der Berufungsschrift, wenn der Prozeßbevollmächtigte des Gegners nach der Zustellung des Urteiles erster Instanz verstorben und ein Zustellungsbevollmächtigter nicht bestellt ist, mit Wirksamkeit an den Gegner selbst erfolgen, oder ist mit dem Tode des Anwaltes eine Unterbrechung des Verfahrens eingetreten?
1. Was ist im Sinne von §. 87 Abs. 2 C.P.O. unter der "Zuziehung auswärtiger Rechtsanwälte" zu verstehen?
2. Inwiefern hat der Richter zu prüfen, ob Reisekosten oder sonstige Auslagen des Rechtsanwaltes zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (§. 87 Abs. 1 a. a. O.)?
1. Gebührenansätze der Rechtsanwälte: a) für einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung,
b) für einen Antrag auf Sicherung des Beweises zum Zwecke der Begründung jenes Antrages,
c) für die Beweisaufnahme in dem hierdurch hervorgerufenen besonderen Verfahren,
nach den §§. 20. 22. 23. 29. 30 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Sinn und gegenseitiges Verhältnis dieser gesetzlichen Vorschriften.
2. Liegt ein neuer selbständiger Beschwerdegrund vor, wenn die bestätigende Entscheidung des Oberlandesgerichtes ihrem Sinne nach dem Beschwerdeführer ungünstiger ist, als die Entscheidung des Landgerichtes?
3. Kostenerstattungspflicht des Prozeßgegners bei dem Inzidentverfahren auf Sicherung des Beweises?
4. Prozessualische Bedeutung der von dem Amtsgerichte auf Grund des §. 820 C.P.O. erlassenen Verfügung?
Ist die Berufung gegen ein Erkenntnis zulässig, durch welches der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil zurückgewiesen wird, falls es sich nach inzwischen rechtskräftig entschiedener Hauptsache nur noch um den Kostenpunkt handelt?
Kann der im §. 665 C.P.O. erforderte Nachweis der Rechtsnachfolge auch durch Privaturkunden, sofern die Unterschriften der Aussteller notariell oder gerichtlich beglaubigt sind, geführt werden?
Welchem Stempel unterliegt bei dem Verkaufe einer Apotheke der Teil der Geldleistung, welcher nach der Vereinbarung der Kontrahenten auf die Konzessionsentsagung zu rechnen ist? Simulation solcher Erklärung.
Wer ist unter dem nach §. 24 des Ausführungsgesetzes vom 12. März 1881 zur Tragung der Kosten für die Beaufsichtigung der Vieh- und Pferdemärkte verpflichteten Unternehmer zu verstehen?
Ist der Anspruch eines Müllers wegen Entziehung des zum Mühlenbetriebe notwendigen Wassers durch einen oberhalb liegenden Uferbesitzer als Nachbarrecht aufzufassen?
Wird bei der Zwangsversteigerung beweglicher Sachen zufolge §. 718 Abs. 3 C.P.O. durch den Zahlungsverzug des Meistbietenden auch der sonst mit dem Zuschlage verbundene Eigentumsübergang auf den Ersteher verhindert?