Muß der Rechtsstreit als erledigt angesehen werden, wenn gegen ein zuungunsten des Beklagten ergangenes vorläufig vollstreckbares Urteil Berufung eingelegt, dann aber das Urteil vollstreckt worden ist und der Beklagte trotzdem und obwohl er auf Wiederherstellung des früheren Zustands verzichtet hat, die Berufung unter Bestreiten des Klaganspruchs weiterführt?
Kann ein in gesetzlich zulässiger Weise in ein anderes Amt versetzter Reichsbeamter aus dem früheren Amt vermögensrechtliche Ansprüche für sich herleiten, wenn dieses Amt bei einer Neuregelung des Besoldungswesens höher bewertet wird als das Amt, in das der Beamte versetzt worden ist?
Wieweit reicht das Prüfungsrecht und die Prüfungspflicht des Revisionsgerichts in einer Sache, in der zwar die Revisionssumme fehlt, die Revision aber für einen von den geltend gemachten Klagegründen ohne Rücksicht auf den Streitwert zulässig ist?
Ist die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes zulässig, wenn die Haftung eines auf Leistung von Schadensersatz verklagten Notars im Berufungsurteil lediglich auf § 823 BGB., nicht auf Amtspflichtverletzung gegründet ist?
1. Ist der Prozeßrichter bei Prüfung des Fristablaufs nach § 7 Abs. 3, 4 des preußischen Gesetzes über den Verkehr mit Grundstücken vom 10. Februar 1923 (GrVG.) an Rechtsansichten und Feststellungen der Verwaltungsbehörde gebunden?
2. Kann der Antrag auf Erteilung der Genehmigung nach § 6 daselbst zurückgenommen werden?
Wie ist bei einer Lebensversicherung die Bedingung auszulegen, wonach die Leistungspflicht der Gesellschaft mit der ersten Prämienzahlung beginnt, vorausgesetzt daß der Versicherte seit der ärztlichen Untersuchung nicht erheblich erkrankte?
Sind für die Preisvereinbarung in einem Grundstückskaufvertrag, der unter dem Drucke drohender Enteignung zustande kam, wegen der Folgen der Geldentwertung die für die rechtskräftig festgesetzte Enteignungsentschädigung geltenden Umwertungsgrundsätze auch dann maßgebend, wenn das Enteignungsverfahren noch nicht eingeleitet war?
Steht die Eintragung des Ranges eines in den Eigentümervorbehalt des § 7 AufwG. eingerückten Rechts unter dem Schutz des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs, wenn in ihr der Rang zwar unter Hinweis auf die erwähnte Vorschrift, ziffermäßig aber abweichend von ihr eingetragen ist?