Über die Aufgaben und die Befugnisse des Gerichts, wenn es nach einem mißlungenen Schätzungsverfahren auch über die Höhe des Schadens gemäß § 64 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes selbst zu entscheiden hat.
Liegt im Sinne der Vorschriften in § 74 Abs. 1 Satz 5 des Aufwertungsgesetzes, § 28 Abs. 2, 3 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Gleichheit der Rechtsfrage vor, wenn im Verfahren auf sofortige Beschwerde in Aufwertungssachen dieselbe Frage zur Entscheidung steht, über die sich das Reichsgericht schon als Revisionsgericht in einer bürgerlichen Rechtsstreitigkeit ausgesprochen hat?
1. Wann kann der Patentinhaber vom Verletzer gemäß § 35 PatG. denjenigen Betrag herausverlangen, um welchen der Verlust, den der Verletzer bei Herstellung und Vertrieb des betreffenden Gegenstandes gehabt hat, noch gewachsen wäre, wenn der Verletzer hierbei das Patent nicht benutzt hätte (sog. Verlustersparnis)?
2. Zur Schadensermittlung gemäß § 287 ZPO.
1. Setzt der Ausgleichsanspruch schuldrechtliche Beziehungen zwischen dem Gläubiger und dem in Anspruch Genommenen voraus oder richtet er sich nach Art eines dinglichen Anspruchs gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer?
2. Ist die Abtretung des Ausgleichsanspruchs an den Ausgleichsberechtigten wirksam? Kann eine solche Abtretung auch stillschweigend erfolgen?
3. Bewirkt die Abtretung der Rechte aus einem gegenseitigen Vertrag auch den Übergang der Verpflichtungen des Abtretenden mit unmittelbarer Wirkung zugunsten seines Vertragsgegners?
1. Wie weit reicht die Rechtskraft eines Urteils, das den Lieferungsanspruch des Bestellers einer vom Unternehmer herzustellenden Sache abweist?
2. Zur Frage der Bereicherungshaftung bei Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts.
1. Kann die Umbildung einer Reichsbehörde dadurch erfolgen, daß Maßnahmen, die jede für sich zur Herbeiführung einer solchen Umbildung nicht ausreichen würden, zusammengefaßt und gleichzeitig vorgenommen werden?
2. Kann ein Amt infolge Umbildung der Behörde, zu der es gehört, auch dann aufhören, wenn die mit dem Amte verbundenen Dienstaufgaben bei der Behörde verbleiben und nur ihre besondere Ausgestaltung fortfällt?
Inwieweit hat bei einer Zwangsversteigerung, die während der Geltung der Dritten Steuernotverordnung stattfand, der Ersteher die persönliche Forderung einer im geringsten Gebot stehenden Nestkaufgeldhypothek aufzuwerten, die im Zuschlagsbeschlusse mit ihrem Papiermarkbetrag aufgeführt war?
1. Welche Schuldverhältnisse werden dadurch begründet, daß eine Sparkasse dem Kreditsucher ein "Gefälligkeitssparbuch" über eine nichtgemachte Einlage ausstellt, damit dieser das Buch als Kreditunterlage benutzt?
2. Zur Auskunftspflicht der Sparkassen über die Ordnungsmäßigkeit der von ihnen ausgegebenen Sparbücher.
3. Kann die Haftung einer öffentlichen Körperschaft für schuldhafte Handlungen ihrer Beamten im Privatrechtsverkehr aus § 839 BGB. begründet werden?