1. Zur Frage der Beweislast bei einem Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung.
2. Über den Beweis des ersten Anscheins.
3. Was ist unter "Gefahr" im Sinne des § 16 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes zu verstehen die Gefahr des Versicherungsnehmers, daß er den Schaden erleidet, gegen den er sich versichert, oder die Gefahr des Versicherers, daß er auf Grund des Vertrags, sei es mit Recht oder mit Unrecht, in Anspruch genommen wird?
Haften im Falle der Erhöhung des Stammkapitals einer Gesellschaft mbH. die Übernehmer der neuen Stammeinlagen auch für die Fehlbeträge bereits vorhandener Stammeinlagen?
1. Muß der Eigentümer einer öffentlichen Straße ein in den Luftraum über der Straße hineinragendes, polizeilich genehmigtes Vordach vor einem Hauseingang dulden?
2. Zur Auslegung des § 80 Preuß. ALR. I 8.
1. Über die Voraussetzungen einer wirksamen Auflassungserklärung vor dem Grundbuchamt.
2. Welche Gerichtsschreibereibeamte waren im Mai 1923 in Preußen zur Entgegennahme von Auflassungserklärungen zuständig?
Nach welchem Recht hat der deutsche Richter eine Ehenichtigkeitsklage zwischen Ausländern zu beurteilen, wenn diese in einem fremden, nichtdeutschen Staate geheiratet und nach der Eheschließung eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben?
Beginnt die Verjährung der Ansprüche aus §§ 831, 836 BGB. erst dann, wenn der Verletzte auch darüber Klarheit erlangt hat, daß dem Geschäftsherrn oder dem Eigenbesitzer des Bauwerks keine entlastenden Umstände zur Seite stehen?
1. Bedarf die Veräußerung von einzelnen Geschäftsanteilen einer Gesellschaft mbH., deren Vermögen nur in einem Grundstück besteht, durch einen Minderjährigen nach den Vorschriften betreffend die Verfügung über Grundstücke der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung?
2. Liegt in dem Verkauf von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft mbH. durch einen Minderjährigen die Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts, wenn der Minderjährige nur Treuhänder eines Dritten ist?
3. Zum Begriff der Übernahme einer fremden Verbindlichkeit durch einen Minderjährigen.
4. Über die Folgen des Mangels der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung.
1. Ist ein Schiedsgericht zuständig zur Entscheidung über Gegenansprüche, die der Schiedsbeklagte im Wege der Aufrechnung oder der Zurückbehaltung geltend macht, wenn diese Ansprüche bei selbständiger Erhebung nicht unter die Schiedsgerichts-Zuständigkeit fallen würden?
2. Inwieweit kann, nachdem ein schiedsrichterliches Verfahren ergebnislos verlaufen ist, das Recht der Parteien aus dem Schiedsgerichtsvertrage als verbraucht gelten?
Ist die mit einem Erbvertrag verbundene Vereinbarung Verlobter, in ihrer Ehe solle das gesetzliche Güterrecht gelten, ein Ehevertrag im Sinne des § 2276 Abs. 2 BGB.?