1. Über Bedeutung und Voraussetzungen der vorzeitigen Entlassung eines Minderjährigen aus der Fürsorgeerziehung.
2. Welche Behörde ist für eine solche Anordnung zuständig?
1. Dürfen einer Zivilkammer nur so viele Richter zugeteilt werden, als zur Entscheidung erforderlich sind?
2. Muß bei Zuweisung einer größeren Zahl von Richtern das Präsidium die Reihenfolge ihrer Mitwirkung regeln?
Können Vergleiche oder Verzichtleistungen, welche die der Aktiengesellschaft aus der Gründung zustehenden Ansprüche gegen die nach den §§ 202 bis 204 HGB. verpflichteten Personen betreffen, wirksam werden, wenn sie zwar, entgegen der Vorschrift des § 205 HGB., vor Ablauf der fünfjährigen Sperrfrist abgeschlossen oder ausgesprochen worden sind, wenn aber im Vergleich oder in der Verzichtserklärung vorbehalten wurde, daß nach Ablauf der Fünfjahrefrist die Genehmigung der Generalversammlung eingeholt werde, und wenn dann diese Genehmigung erteilt wird?
Ist bei der Auto-Kaskoversicherung der Versicherer nur dann von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat?
1. Genügt die bloße, unabhängig vom Willen des Ruhegehaltsempfängers eingetretene Tatsache des Verlustes der preußischen Staatsangehörigkeit, um das Ruhen des Rechts auf den Bezug der Pension zu bewirken?
2. Läßt sich die Frage, wann ein Verlust des deutschen Indigenats eintritt, allein auf Grund der Vorschriften des preußischen Pensions-Gesetzes vom 27. März 1872 entscheiden, oder sind hierfür in erster Reihe die Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetze maßgebend?
Wie gestaltet sich das Rechnungsverhältnis der Parteien eines Kontokorrents, wenn sich der Schuldner nach Saldoanerkenntnis auf die Unwirksamkeit der neben anderen Geschäften in der Abrechnung enthaltenen Börsentermin- und Spielgeschäfte beruft?
Hat derjenige, der die Körperverletzung der Ehefrau eines Arztes schuldhaft verursacht, einen Anspruch darauf, daß diese von ihrem Ehemann unentgeltlich behandelt wird?
Wieweit steht § 9 des preußischen Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 der Rechtswirksamkeit eines Vertrags entgegen, in dem sich ein Kommunalverband beim Erwerb eines Grundstücks als Wegegelände verpflichtet, den bisherigen Eigentümer von Anliegerbeiträgen in bezug auf dieses Grundstück freizustellen?
Ist die Anstellung eines Nichtversorgungsanwärters als preußischer Kommunalbeamter rechtsunwirksam, wenn bei ihr die Anstellungsgrundsätze dadurch verletzt worden sind, daß die vorgeschriebene Reihenfolge und der Wechsel zwischen Versorgungsanwärtern und anderen Stellenbewerbern nicht eingehalten wurden?
1. Wann gilt bei gegenseitigen Verträgen der mit einer Leistung bezweckte Erfolg als vereinbart?
2. Wieweit ist der Rechtsweg zulässig, wenn sich ein Tatbestand über die Geltungszeit des Kriegsleistungsgesetzes hinaus und bis in die Zeit der Verordnung über das Belassen von Befestigungsanlagen vom 13. Februar 1924 erstreckt?