1. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Benennung, die ursprünglich Individualbezeichnung war, als Angabe über die Beschaffenheit einer Ware beurteilt werden?
2. Zur Frage des Namensschutzes, wenn der Name von einem Dritten als Warenbenennung gebraucht wird.
1. Hat auch ein Beamter wegen Amtspflichtverletzung eines anderen Beamten den Anspruch aus § 839 BGB.?
2. Haftet für Amtspflichtverletzungen des preußischen Landrats der Kreis oder der preußische Staat?
1. Zur Frage des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen durch verdeckten Stellvertreter.
2. Beweislast in bezug auf den Willen des Stellvertreters bei der Übereignung.
3. Kommt es beim Erwerb vom Nichteigentümer für die Frage der Gutgläubigkeit des Erwerbers in Betracht, daß er gewußt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gewußt hat, ob die Verkäuferin eine Ehefrau war und ob sie zum Verkaufe die ehemännliche Zustimmung hatte?
Zur Frage der Haftung des Bezogenen aus der Einlösung eines Verrechnungsschecks, an dem zur Zeit der Vorlegung der Verrechnungsvermerk im Wege der Fälschung entfernt worden war.
1. Kann ein Arbeitsgerät, das aus zwei umfangreichen und technisch schwierigen Maschinen zusammengesetzt ist, als Gebrauchsmuster geschützt werden?
2. Zur Frage der widerrechtlichen Entnahme eines Gebrauchsmusters.
Welche Bedeutung hat die Vorschrift des § 15 des Nahrungsmittelgesetzes über die zwingend angeordnete Einziehung für die Frage, ob der Verstoß gegen § 12 das Rechtsgeschäft nichtig macht?
1. Setzt ein Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verzögerung der Erfüllung eines Vertrags stets Verzug voraus?
*1 1. Kann ein mitwirkendes Verschulden des Mieters, der Schadensersatz wegen Nichtabstellung eines Mangels der Mietsache begehrt, darin gefunden werden, daß er von seinem Rechte zur Beseitigung des Mangels keinen Gebrauch gemacht hat, als der Vermieter trotz Zusage den Mangel nicht alsbald abstellte?
1. Kann der Anspruch auf angemessene Entschädigung aus § 642 BGB. neben dem Anspruch auf die vereinbarte Vergütung aus § 631 das. geltend gemacht werden?
*1 2. Schließt eine vorübergehende Verhinderung des Bestellers an der Vornahme der bei Herstellung des Werkes erforderlichen Handlung dessen Annahmeverzug im Sinne des § 642 BGB. aus?