1. Faksimilierte Unterschriften emittierter Wertpapiere. 2. Orderpapiere oder Inhaberpapiere?
3. Ist Art. 301 H.G.B. anwendbar auf Inhaberpapiere?
4. Ist Begebung einer preußischen Grundschuldforderung durch Ausgabe von Partialobligationen ausführbar?
5. Welche Wirkungen hat die Ausgabe von Inhaberpapieren ohne die durch das preußische Gesetz vom 17. Juni 1833 vorgeschriebene königliche Genehmigung?
6. Ist es bei der negativen Feststellungsklage zulässig, eine engere als die beantragte Feststellung im Urteile auszusprechen?
1. Zur Auslegung des Art. 48 und des Art. 16 Abs. 2 der Wechselordnung.
2. Richterliches Ermessen bei Beurteilung der Frage nach dem Verzuge.
3. Abweisung einer Klage wegen entgegenstehender Schadensersatzpflicht; Unterschied eines solchen Falles von demjenigen einer Retentionseinrede.
4. Bedeutung des Vorbehaltes der Rechte nach §§. 562. 563 C.P.O.
1. Unterschied des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung und wegen verspäteter Erfüllung beim Kaufvertrage.
2. Ist bei ausdrücklicher vertragsmäßiger Festsetzung eines Ortes für die Vornahme einer Leistung insoweit noch Raum für die Erforschung der "Absicht der Kontrahenten" in Ansehung des Erfüllungsortes?
3. Hat die Klausel "cif" eine Bedeutung für den Übergang der Gefahr bei Distanzkäufen?
4. Bedeutung eines auswärtigen Handelsgebrauches als dispositiver Rechtsnorm.
5. Kommt das Recht des Erfüllungsortes bei obligatorischen Verträgen auch dann zur Anwendung, wenn nur eine einzelne zur Erfüllung gehörige Handlung nach der Natur der Sache fern vom Wohnsitze der Kontrahenten vorgenommen werden muß?
1. Bedeutung der im Konnossemente enthaltenen Verweisung auf die Chartepartie.
2. Bedeutung der Chartepartieklausel: "as far as she safely may get".
3. Berechnung der Fracht nicht nach der im Konnossemente enthaltenen Maßangabe auf Grund einer abweichenden Bestimmung im Sinne des Art. 658 H.G.B.
4. Falsche Auslegung eines Konnossementes als Revisionsgrund.
1. Bedeutung eines auswärtigen Handelsgebrauches als dispositiver Rechtsnorm.
2. Kommt das Recht des Erfüllungsortes bei obligatorischen Verträgen auch dann zur Anwendung, wenn nur eine einzelne zur Erfüllung gehörige Handlung nach der Natur der Sache fern vom Wohnsitze der Kontrahenten vorgenommen werden muß?
Erstreckt sich, wenn nur die eine Partei den Rechtsweg nach §. 30 des Gesetzes vom 11. Juni 1874 beschreitet, die gegen die andere Partei eintretende Unabänderlichkeit des Regierungsbeschlusses nur auf den Gesamtbetrag der Entschädigungssumme oder auch auf die demselben zu Grunde liegenden einzelnen Ansätze?
Hat die Bestellung einer Pflegschaft ohne Beschränkung der Wirksamkeit des Pfleglinges auf einzelne Angelegenheiten oder einen bestimmten Kreis von Angelegenheiten Einfluß auf die Rechtsgeschäftsfähigkeit des Pfleglinges?
Ist die Verordnung eines Erblassers rechtswirksam, welche lediglich im Interesse des Bedachten dem letzteren die Abtretung, Belastung oder Verpfändung ihm zugewandter Vermögenseinkünfte und den Gläubigern desselben die Verkümmerung der Einkünfte durch Zwangsvollstreckung, Arrest oder einstweilige Verfügung untersagt?