1. An welche Voraussetzungen ist die Wirksamkeit der von einer Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht beschlossenen Herabsetzung des Geschäftsanteils geknüpft?
2. Welche Rechtsfolgen hat die Nichtigkeit eines im Genossenschaftsregister eingetragenen Beschlusses auf Herabsetzung des Geschäftsanteils einer solchen Genossenschaft für die Haftung der später beigetretenen Genossen?
Liegt ein Pachtvertrag vor, wenn jemand durch Vertrag mit der Theaterleitung die Verwaltung der Kleiderablage für die Theaterbesucher übernimmt und einen bestimmten Anteil an den Verwahrungsgebühren erhält?
1. Inwieweit kann bei Klagen auf Geldleistungen von ziffermäßiger Angabe des geforderten Betrags im Klagantrag abgesehen werden?
2. Welche Bedeutung kommt der Angabe eines Mindestbetrags der geforderten Zahlung zu?
1. Was bedeutet es, wenn jemand erklärt, er stehe hinter einer Vertragspartei und hafte mit seinem Vermögen?
2. Bedarf die Bürgschaft für den Grundstücksverkäufer der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung?
1. Erreicht ein Kontokorrentverhältnis mit der Abhebung des Saldos oder durch eine Pfändung sein Ende? Wirkt die Pfändung wie eine Kündigung?
2. Inwieweit können, wenn zur Zeit der Pfändung eines Kontokorrentguthabens kein solches vorhanden ist, die Wirkungen des Pfändungsbeschlusses auf spätere, ein Guthaben ergebende Kontoabrechnungen bezogen werden?
1. Ist der Abtretungsstempel zu entrichten, wenn zum Zweck der Eigentumsübertragung nach § 931 BGB. die Abtretung des Anspruchs auf Herausgabe beweglicher Sachen beurkundet worden ist?
2. Zur Berechnung der Stempelabgabe in einem solchen Fall.
1. Ist Art. IV § 4 Abs. 2 Satz 1 des preußischen Gesetzes zur Umgestaltung des Dienststrafrechts der nichtrichterlichen Beamten vom 11. Januar 1932 (GS. S. 9) mit der Reichsverfassung vereinbar?
2. Zur Einrede der Arglist gegenüber Gehaltsansprüchen von Beamten.
Haftet der Preußische Staat oder der Kreis, wenn ein preußischer Kreiskommunalbeamter, der vom Landrat mit der Wahrnehmung staatlicher Geschäfte beauftragt worden ist, hierbei in Ausübung der ihm anvertrauten öffentlichen Gewalt Amtspflichtverletzungen begeht?
1. Zur Amtshaftung des preußischen Notars und seines Vertreters.
2. Bestimmt sich nach § 839 BGB. die Haftung dessen, der ein Rechtsgeschäft beurkundet, bevor er zum Notarsvertreter bestellt ist?
Kann eine nicht börsentermingeschäftsfähige Person die Bürgschaft für eine Verbindlichkeit des Hauptschuldners aus einem voll wirksamen Börsentermingeschäft übernehmen?