1. Ist das Reichsgesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts vom 30. Juni 1933 -- BRÄndG. -- (RGBl. I S. 433) im Rechtszuge der Revision auch dann anzuwenden, wenn das angefochtene Berufungsurteil vor seinem Inkrafttreten verkündet worden ist?
2. Wann findet auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes ein anhängiger Rechtsstreit seine Erledigung im Sinne von § 78 das.?
1. Ist das Reichsgesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts vom 30. Juni 1933 -- BRÄndG. -- (RGBl. I S. 433) rechtsgültig?
2. Wann liegt Aushändigung einer Anstellungsurkunde vor?
Zur Auslegung des § 1435 BGB. In welchem Zeitpunkt muß die den Dritten schützende Unkenntnis von der Ausschließung der Verwaltung und Nutznießung des Mannes vorhanden sein, wenn er mit einem der Ehegatten einen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedürfenden Vertrag schließt? Im Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder in dem der Genehmigung?
Kann der Berufungskläger, der den in der Berufungsbegründungsschrift gestellten Antrag wegen beschränkter Armenrechtsbewilligung nach Ablauf der Berufungsfrist und der Berufungsbegründungsfrist eingeschränkt hat, den Antrag wieder erweitern, wenn ihm später das Armenrecht in weiterem Umfang erteilt worden ist?
1. Kann der Unterstützte gegenüber dem Ersatzanspruch des Fürsorgeverbandes den Einwand des nicht hinreichenden Vermögens erheben, solange sein Vermögen nicht verwertbar ist? Ist der Einwand insbesondere dann begründet, wenn der Unterstützte infolge von Anordnungen aus § 2338 BGB. nur Anspruch auf den Reinertrag von Ablösungsanleihestücken hat?
2. Zur Frage der Verurteilung des Unterstützten zu einer künftigen Ersatzleistung.
1. Bis wann darf der Antragende den Eingang der Antwort des Abwesenden "unter regelmäßigen Umständen" erwarten?
2. Nach welchen Gesichtspunkten ist der Zeitpunkt des Zugehens einer Antragsannahme zu bestimmen, wenn die Antragende, eine Versicherungsgesellschaft, ein Postschließfach unterhält?
Verstößt ein Vater gegen die guten Sitten, wenn er die Bezugsberechtigung seiner Kinder erster Ehe aus einer Lebensversicherung widerruft und diese Berechtigung seiner zweiten Ehefrau zuwendet, mit der er während des Bestehens der ersten Ehe ehewidrige Beziehungen unterhalten hat?
1. Zur Anwendung des § 1002 BGB. 2. Wird der Anspruch des Besitzers gegen den Eigentümer auf Ersatz von Verwendungen dadurch ausgeschlossen, daß der Besitzer die Verwendungen auf Grund eines zwischen ihm und einem Dritten vereinbarten Werkvertrags vorgenommen hat?
Ist ein Gebäude auch dann im Sinne des Art. 2 der Mietkündigungsverordnung vom 23. Dezember 1931 nach den Wünschen des Mieters (Pächters) errichtet, wenn der Vermieter (Verpächter) einen Neubau bereits geplant hatte und nur die Ausführung den Wünschen des Mieters (Pächters) angepaßt hat, wenn das Gebäude ferner keine Besonderheiten aufweist und ohne neue Aufwendungen auch für andere verwendbar ist?