Ist die Versäumung der Ausschlagungsfrist auch anfechtbar, wenn der als Erbe Berufene die Erbschaft in Wirklichkeit nicht hat annehmen wollen und die Frist nur versäumt hat, weil er über ihren Lauf oder über die Rechtsfolgen des Ablaufs in Unkenntnis gewesen ist oder geglaubt hat, die Ausschlagung wirksam erklärt zu haben?
Darf bei einer eingetragenen Goldmarkhypothek nachträglich die Zusatzbestimmung, daß eine Goldmark mindestens gleich einer Reichsmark sein solle (Reichsmarkklausel), eingetragen werden, wenn die nachstehenden Berechtigten zustimmen?
Ist der "Verkauf der Praxis" eines verstorbenen Arztes an einen anderen Arzt, wenn er unter Überlassung der bei Ausübung der Praxis benutzten Wohnräume und unter Verkauf der von dem verstorbenen Arzt verwendeten Werkzeuge erfolgt, als ein Vertrag anzusehen, der auf die Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts gerichtet ist und, sofern bei dem Verkauf minderjährige Kinder beteiligt sind, nach § 1822 Nr. 3 BGB. der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf?
1. Haftet die Gesamtheit der Mitglieder eines nichtrechtsfähigen Vereins, wenn sie sich zur Erfüllung einer gegenüber einem Mitglied bestehenden Vereinsverpflichtung des Vorstandes bedient, für dessen fahrlässige Nichtbeachtung der im Verkehr erforderlichen oder nur der Sorgfalt, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt?
2. Kann § 708 BGB. durch die Vereinssatzung auch stillschweigend ausgeschlossen werden?
Kann im Gebiete des Preuß.ALR. einer evangelischen Kirchengemeinde, die sich beharrlich weigert, ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen, auch jetzt noch von der kirchlichen Aufsichtsbehörde allein ein besonderer Vertreter für den Rechtsstreit bestellt werden?
1. Zur Frage des öffentlichen Interesses an der Vermeidung von Arbeiterentlassungen größeren Umfangs, die nötig wären, wenn die Zwangslizenz nicht erteilt würde und deshalb das Unternehmen ganz oder teilweise stillgelegt werden müßte.
2. Nach welchen Gesichtspunkten ist bei Erteilung einer Zwangslizenz die Höhe der Lizenzgebühr und der zu leistenden Sicherheit zu bemessen?
1. Abtretung von Mietzinsforderungen als Benachteiligung persönlicher Gläubiger des Grundstückseigentümers. Beweis nach dem ersten Anschein. Wird die Benachteiligung durch eine inhaltlich dem § 1047 BGB. entsprechende Verwendungsabrede bei der Abtretung ausgeschlossen?
2. Deckt sich die benachteiligende Wirkung der Abtretung mit der schädigenden Veränderung, die den Umfang der Rückgewähr bestimmt?