1. Wie ist der Widerstreit zwischen Pfändungspfandrecht und Hypothek zu lösen, wenn ein persönlicher Gläubiger Früchte auf dem Halm gepfändet hat und der Hypothekengläubiger demnächst das Grundstück zur Zwangsversteigerung bringt?
2. Erlischt die Hypothek an zulässig gepfändeten, vom Boden getrennten Feldfrüchten, wenn der Gerichtsvollzieher sie von dem Grundstück entfernt?
1. Ist die Bezeichnung einer Sache als Feriensache auch für den nächsten Rechtszug wirksam? 2. Zur Frist, innerhalb deren nach Aufhören der den Einwand der Arglist rechtfertigenden Verhältnisse der Anspruch in einer zur Unterbrechung der Verjährung geeigneten Weise geltend zu machen ist.
Darf bei einer Auslobung, die eine Preisbewerbung zum Gegenstande hat, der Auslobende die Behauptung verbreiten, daß der Preis dem Bewerber von den Preisrichtern zu Unrecht zuerkannt worden sei?
Welche Anforderungen sind nach § 519 Abs. 3 ZPO. in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. November 1933 (RGBl. I S. 821) an die Berufungsbegründung zu stellen?
Genügt für den Ausschluß der außerordentlichen Kündigung, daß der Mieter (Pächter) in der Zeit vom 15. Juli bis zum 10. Dezember 1931 ein ihm vertraglich zustehendes Kündigungsrecht zwar nicht ausgeübt, dadurch aber nicht verloren hat?
Tritt die Gesamthaftung der Kostenschuldner nach § 87 GKG. im Fall des § 77 das. auch dann ein, wenn die Beteiligung der einzelnen Kostenschuldner am Rechtsstreit verschieden ist?
Kann die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eine Betriebskrankenkasse, die Beiträge zur Reichsanstalt hat verjähren lassen, im ordentlichen Rechtsweg auf Ersatz in Anspruch nehmen?
Genügt zur Anwendung des § 817 Satz 2 BGB. das bloße Mitwirken unsittlicher Beweggründe oder muß der unmittelbare Zweck, der mit der Leistung verfolgt wird, in der Art bestimmt sein, daß der Empfänger gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt?
1. Wie weit reicht der öffentliche Glaube des Grundbuchs, wenn sich die Bedingtheit der hypothekarisch gesicherten Forderung aus dem Grundbuch nicht ergibt?
2. Wie wirkt die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer Lebensversicherungsgesellschaft auf eine Hypothek, die für die Gesellschaft zur Sicherung des Anspruchs auf eine gestundete sog. Einmalprämie eingetragen ist? Muß ein Pfandgläubiger, dem die Gesellschaft die Hypothek verpfändet hat, die Wirkungen des Konkurses der Gesellschaft gegen sich gelten lassen?