Ist der Rechtsweg zulässig, wenn ein Hypothekengläubiger auf Grund von § 812 BGB. gemeindliche Steuerverzugszuschläge (Zinsen) zurückfordert, die er an Stelle des sie schuldenden Grundeigentümers bezahlt hat, weil er der irrigen Annahme war, sie besäßen das Vorrecht des § 10 Nr. 3 ZVG.?
1. Sind nach Art. 29 EG. z. BGB. für die Ehescheidung eines Staatenlosen die Gesetze seines letzten Heimatstaates auch dann maßgebend, wenn dieser Staat ihm die Staatsangehörigkeit entzogen hat?
2. Verstößt die Anwendung eines ausländischen Gesetzes, das eine Scheidung der Ehe dem Bande nach allgemein oder für bestimmte Arten von Ehen nicht zuläßt, gegen die guten Sitten oder gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes?
Kann die Löschung eines Gebrauchsmusters mit der Begründung verlangt werden, daß sein Modell mit dem Modell eines früher angemeldeten Gebrauchsmusters völlig übereinstimmt?
1. Können Rechte aus § 1353 BGB. auch im Wege der Feststellungsklage geltend gemacht werden?
2. Handelt es sich in diesem Fall um eine Ehesache im Sinne des § 606 ZPO.?
1. Inwieweit ist das Kraftfahrzeuggesetz anwendbar bei Rennen von Krafträdern auf geschlossener Bahn?
2. Über die Voraussetzung der Haftungsbeschränkung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 KFG.
1. Kann eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners in der Art der hinzugetretenen Schulden, abgesehen von deren Höhe, gefunden werden?
2. Wird die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse schon durch die Eröffnung des landwirtschaftlichen Entschuldungsverfahrens wieder beseitigt?
3. Werden Verzugsfolgen durch die Eröffnung des Entschuldungsverfahrens geheilt?
4. Steht das zu Gunsten des Hauptschuldners eröffnete Entschuldungsverfahren dem Befreiungsanspruch des Bürgen entgegen?
Wird durch die den Kranken- und sonstigen Fürsorgeanstalten in § 24 der Verordnung über die Fürsorgepflicht vom 13. Februar 1924 (RGBl. I S. 100) -- FürsPflVo. -- eröffnete Möglichkeit, für ihre Insassen Anträge auf Fürsorgeleistungen in dem durch § 20 der Preußischen Ausführungsverordnung zur Verordnung über die Fürsorgepflicht, vom 30. Mai 1932 (GS. S. 207) -- Pr. AusfVo. -- geregelten Verfahren zu stellen, der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten ausgeschlossen für einen Anspruch, mit dem die Anstalten auf Grund der §§ 677, 679, 683 BGB. von dem Fürsorgeverband Ersatz ihrer Aufwendungen für einen Fürsorgebedürftigen fordern?
Muß der Besteller bei einem Vertrag, in dem sich der Unternehmer zur Beschäftigung von Erwerbslosen verpflichtet hat, auf die sich daraus für diesen ergebenden Schwierigkeiten Rücksicht nehmen, insbesondere bei Ausübung eines Kündigungsrechts, und muß er unter Umständen eine höhere als die vertragsmäßige Vergütung entrichten?
Kann eine fertige Erfindung ohne neuheitsschädliche Wirkung ausprobiert werden? Kommt es hierbei darauf an, ob die Zeit bis zur Anmeldung für einen Fachkundigen zum Nachbau des Modells genügt?
Ist eine Konkursforderung, die einem längere Zeit vor der Konkurseröffnung abberufenen Geschäftsführer einer in Konkurs geratenen Gesellschaft mbH. wegen seiner Gehaltsansprüche aus der Zeit vor der Konkurseröffnung gegen die Gesellschaft zusteht, gemäß § 61 Nr. 1 KO. bevorrechtigt?