1. Ist Erwerb durch Arbeit üblich für die Frau eines Zahnarztes, die selbst Zahnärztin ist?
2. Wie ist der standesmäßige Unterhalt zu bemessen? Ist dabei die Notwendigkeit, Ersparnisse zu machen, von Bedeutung?
1. Ist § 187 ZPO. anwendbar auf die Zustellung von anderen Schriftstücken als Ladungen?
2. Wie ist die Ersatzzustellung an Krankenhausinsassen zu bewirken?
3. Wieweit reicht der Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen Tötung ihres unterhaltspflichtigen Ehemanns, wenn dieser schon auf Scheidung seiner Ehe Klage erhoben hatte? Was hat in solchem Fall die Ehefrau, was der Schädiger zu beweisen?
1. Liegt eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit vor, wenn ein zum Fleisch- und Trichinenbeschauer einer sächsischen Gemeinde öffentlich bestellter Tierarzt gegen die Gemeinde, die durch Einführung des Schlachthofzwanges den Wegfall seiner Tätigkeit und damit den Verlust des ihm zustehenden Gebührenbezuges verursacht hat, auf der Grundlage eines behaupteten Dienstvertrags eine dem Gebührenbezug entsprechende Vergütung einklagt?
2. Kann das Revisionsgericht solchenfalls die Zulässigkeit des Rechtswegs bindend bejahen, obgleich in der Berufungsinstanz die zuständige sächsische Verwaltungsbehörde die Sache für die Verwaltung in Anspruch genommen hatte?
1. Ist ein Hof Erbhof geworden, dessen Eigentümer zu einem ideellen Teile durch eine Nacherbschaft beschränkt war?
2. Sind Auflassungserklärungen auslegungsfähig?
1. Kann bei der Klage auf Feststellung einer Schadensersatzverpflichtung das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses damit begründet werden, daß über die Höhe des Schadens erst nach einer zeitraubenden Beweisaufnahme entschieden werden könnte?
2. Ist dieses Interesse zu bejahen, wenn sich ergibt, daß die Berechnung des Schadens zur Zeit nicht möglich oder untunlich ist?
3. Kann ein Feststellungsinteresse ohne weiteres dann als vorhanden angesehen werden, wenn der Gegner eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist?
Kann der von einem Insassen auf Schadensersatz in Anspruch genommene Kraftwagenhalter Beträge anrechnen, die auf Grund einer von ihm selbst zu Gunsten der Insassen seines Wagens abgeschlossenen Unfallversicherung gezahlt werden?
1. Finden auf das Schiedsgutachterverfahren die Vorschriften des X. Buches der Zivilprozeßordnung über das schiedsrichterliche Verfahren entsprechende Anwendung?
2. Kann eine Partei einen Schiedsgutachter, den sie bestellt hat, abberufen und an seiner Stelle einen anderen Schiedsgutachter bestellen?
3. Hat eine Partei das Recht, den von der Gegenseite bestellten Schiedsgutachter wegen Befangenheit abzulehnen?
4. Wodurch sind die Parteien eines Schiedsgutachtenvertrags vor der Fällung eines ungerechten (parteiischen) Spruches rechtlich gesichert?
Hat im Falle der Tötung der Schädiger dem geschädigten Dritten nach § 845 BGB. den Schaden, den der Dritte infolge des Verlustes der Dienste erleidet, oder den Wert der Dienste zu ersetzen? Ist der Ersatzanspruch davon abhängig, ob für den Dritten gleichzeitig mit dem Verlust der Dienste Aufwendungen wegfallen, die er für den Unterhalt des Getöteten gemacht haben würde?
1. Kann auf Grund des § 810 BGB. die Vorlegung von Aufzeichnungen und Notizen verlangt werden, die sich die andere Partei bei den Verhandlungen über ein Rechtsgeschäft für ihre privaten Zwecke gemacht hat?
2. Kann bei der Bestellung einer wertbeständigen Verkehrshypothek zwischen den Parteien wirksam die Vereinbarung getroffen werden, daß im inneren Verhältnis der Parteien nur eine-einfache Währungsschuld (Pfundschuld) geltend gemacht werden kann?