1. Wie ist bei Vergleichen das Übermaß der von einem Teil übernommenen Verpflichtungen zu ermitteln?
2. Unter welchen Umständen liegt ein Verstoß gegen die guten Sitten darin, daß jemand von einem unrichtigen Urteil in Kenntnis seiner Unrichtigkeit Gebrauch macht?
3. Wird der Kläger durch § 138 Abs. 1 ZPO. verpflichtet, dem Gegner im Ehescheidungsprozeß die Grundlagen für die Erhebung einer Widerklage zu verschaffen?
1. Wirkt die gemäß § 91 Abs. 2 ZVG. zwischen einem Grundschuldgläubiger und dem Ersteher über das Bestehenbleiben der Grundschuld getroffene Vereinbarung auch insoweit als Befriedigung aus dem Grundstück, als das Recht außerhalb des Meistgebotes liegt und aus dem Versteigerungserlös nicht zur Hebung gelangt?
2. Kann ein Grundstück, das der zur Übereignung an eine Gesellschaft m. b. H. schuldrechtlich verpflichtete Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaft an diese aufgelassen hat, im Konkurse der Gesellschaft nach § 64 KO. als zu deren Konkursmasse gehörig behandelt werden, wenn die Gesellschaft noch nicht als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist?
3. Findet § 68 KO. entsprechende Anwendung, wenn ein Gläubiger des Gemeinschuldners eine dingliche Sicherheit an einer Sache besitzt, die einem Dritten gehört, der Dritte aber für die Forderung nicht persönlich haftet?
1. Muß der Kläger und Berufungsbeklagte, der im ersten Rechtszug obgesiegt hat, zur Erweiterung des Klaganspruchs Anschlußberufung einlegen?
2. Muß die Anschließungsschrift als solche bezeichnet werden?
3. Zur Frage der Entstehung einer Schadensersatzpflicht des aufsichtspflichtigen Vorstandes und Aufsichtsrats, wenn der Rendant einer Genossenschaft den Kaufpreis für Waren nicht entrichtet, die er als Genosse von der Genossenschaft bezogen hat.
4. Wann tritt Rechtshängigkeit und Unterbrechung der Verjährung eines erst im Laufe des Rechtsstreits, insbesondere durch Anschlußberufung, geltend gemachten Anspruchs ein?
5. Läuft die Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer Genossenschaft aus pflichtwidriger Amtsführung eines Mitglieds des Vorstandes (Aufsichtsrats) während der Amtszeit des Mitglieds? Können besondere Maßnahmen des Vorstandes und Aufsichtsrats, die eine Inanspruchnahme des haftpflichtigen Mitglieds erschweren, die Verjährung hemmen? Können solche Maßnahmen den Gegeneinwand der Arglist gegen die Verjährungseinrede auf die Dauer begründen?
Inwieweit ist beim Fehlen der Revisionssumme die Revision zulässig und das Berufungsurteil nachprüfbar, wenn das Reich als Kraftfahrzeughalter und zugleich aus Amtspflichtverletzung des das Kraftfahrzeug führenden Beamten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird?
Können Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden erhoben werden wegen einer Gesundheitsbeschädigung, die ohne Verschulden eines Beteiligten durch eine Pockenschutzimpfung verursacht worden ist?
1. Unter welchen Voraussetzungen ist der ausschließliche Lizenznehmer des von einem älteren Patent abhängigen jüngeren Patents berechtigt, vor dem Bezuge der dem älteren Patent entsprechenden Vorrichtung zu warnen?
2. Muß der Patentverletzer auch dann den ganzen durch den Vertrieb einer patentverletzenden Vorrichtung erzielten Gewinn herausgeben, wenn er bei ihrer Herstellung nicht nur das fremde Schutzrecht, sondern auch eigene Erfindungen benutzt hat?
3. Erstreckt sich die Rechtskraft eines auf Unterlassung der Benutzung patentverletzender Vorrichtungen lautenden Urteils auch auf solche Ausführungsformen, die sich von der als patentverletzend festgestellten nur durch unwesentliche Merkmale unterscheiden?
Kann die Übertragung eines Rechts auf einen Treuhänder, die mit der Bestimmung erfolgt, daß ein Dritter unmittelbar einen Anspruch auf Überlassung des Treuguts haben soll, von dem Übertragenden dem Dritten gegenüber angefochten werden, wenn dieser jenen getäuscht hat, oder schließt die Gutgläubigkeit des Treuhänders die Anfechtung aus?