1. Zur rechtlichen Natur der Schiedsgerichte nach der Verordnung über die Bildung von Schiedsgerichten für die landwirtschaftliche Marktregelung vom 26. Februar 1935.
2. Unter welchen Voraussetzungen fallen Streitigkeiten zwischen Mitgliedern eines milchwirtschaftlichen Zusammenschlusses unter die Zuständigkeit dieser Schiedsgerichte?
3. Wird der Rechtsweg für einen vor dem ordentlichen Gericht geltend gemachten Anspruch unzulässig, wenn der Beklagte mit einer Forderung aufrechnet, über die ein nach jener Verordnung gebildetes Schiedsgericht zu entscheiden hat?
Ist eine ohne Einwilligung der Landeszentralbehörde in das Grundbuch eingetragene Inhaltsänderung bei einer Hypothek in ausländischer Währung sachlich-rechtlich unwirksam?
Ist eine Bestätigung der Ehe, die der zur Zeit der Eheschließung geschäftsunfähige Ehegatte nach dem Wegfall der Geschäftsunfähigkeit vornimmt, deswegen unwirksam, weil der Bestätigende mit einer Erbkrankheit behaftet ist?
Entfällt die dem Fremdbesitzer gegenüber dem Eigentümer obliegende Haftung für Beschädigung oder Verlust der Sache, wenn der Fremdbesitzer Besitzmittler eines Dritten war, der ihm die das Eigentum verletzende Verfügung über die Sache in rechtswirksamer Weise erlaubt hatte?
1. Kann sich die Erhebung der Scheidungsklage eines deutschen Ehegatten vor einem ausländischen, nach deutschem Recht an sich zuständigen Gericht als eine zum Schadensersatz verpflichtende unerlaubte Handlung im Sinne des § 826 BGB. darstellen?
2. Worin besteht in diesem Falle der zu leistende Ersatz?
1. Können aus dem Deutschen Beamtengesetz für die Zeit vor seinem Inkrafttreten Folgerungen auf den Umfang der Dienstpflichten der Beamten gezogen werden?
2. Verletzt eine Behörde ihre Fürsorgepflicht, wenn sie auf einen Beamten dienstlich dahin einwirkt, daß er Vermögensstücke, die er von ihr erworben hat, zurückgebe?
Umfaßt bei vollständig vorweggenommener Erfindung der Schutzbereich eines Patentes, bei dem sich der Gegenstand der Erfindung mit der beschriebenen Ausführungsform deckt, die glatten Gleichwerte der beschriebenen Ausführungsform?
Kann die Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel zu dem Urteil aus einer früheren Streitsache im Wege der Klagänderung noch im zweiten Rechtsgang eines neuen Rechtsstreits erhoben werden, wenn dieser im ersten Rechtsgang vor dem Prozeßgericht erster Instanz der früheren Sache verhandelt wurde?
1. Zur Frage der Rückwirkung einer Angleichungsmaßnahme. Wann kann dem Rückzahlungsanspruch der Behörde mit dem Einwande begegnet werden, die Rückzahlungsverpflichtung bedeute eine mit den Zwecken des Beamtenrechts-Änderungsgesetzes unvereinbare übermäßige Härte?
2. Stellt sich die Verzögerung einer Angleichungsmaßnahme über den 31. Dezember 1933 hinaus als eine zum Schadensersatz verpflichtende Amts- oder Fürsorgepflichtverletzung dar?