Ist der Käufer eines mit einem gesetzlichen Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks, der für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschlusse des Vertrags oder für dessen Vermittlung einen Mäklerlohn versprochen hat, zur Entrichtung des Mäklerlohnes verpflichtet, wenn das Vorkaufsrecht ausgeübt wird?
1. Worauf beruht das Recht einer Kirchengemeinde, die Benutzung ihrer Friedhöfe autonom zu regeln? Werden durch diese Regelung objektive Rechtsnormen geschaffen?
2. Welche Grenzen sind der Autonomie der Kirchengemeinden bei dieser Regelung gezogen?
3. Besteht ein allgemeines deutsches Gewohnheitsrecht des Inhalts, daß den Grabstätteninhabern ein Anspruch auf freie Wahl eines bestimmten Berufsgärtners bei der ersten Anlegung einer Grabstätte zusteht?
Kann die Eingehung einer nicht registrierten (sog. faktischen) Ehe im Sinne der Art. 3, 11, 12, 16 des sowjetrussischen Gesetzbuchs, betr. Ehe, Familie und Vormundschaft, vom 19. November 1926 eine auch nach deutschem Recht wirksame Eheschließung darstellen?
Ist ein Vergleich unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrages als feststehend zugrunde gelegte, der Wirklichkeit nicht entsprechende Sachverhalt nur in Rechtssätzen besteht und überhaupt keine Tatsache umschließt?
1. Steht die Vorschrift des § 898 RVO. der Ausgleichungspflicht eines Unternehmers gegenüber dem Besteller entgegen, wenn durch zusammenwirkendes Verschulden beider ein bei dem Unternehmer Beschäftigter getötet worden ist?
2. Kann insbesondere trotz der vorgenannten Bestimmung der Unternehmer dem Besteller für die Erfüllung der ihm nach § 618 BGB. seinen Arbeitern gegenüber obliegenden Pflichten verantwortlich sein?
1. Zur Auslegung des § 127 Abs. 1 ZVG. 2. Ist eine Hypothek dadurch, daß das belastete preußische Grundstück infolge der Grenzziehung des Versailler Vertrags zum Teil an Polen fiel, Gesamthypothek an dem preußischen und dem polnischen Grundstück geworden?
Kann der Verwalter im Nachlaßkonkurse die Löschung einer Hypothek verlangen, die nach dem Eintritt des Erbfalls auf einem Nachlaßgrundstück im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragen worden ist?
1. Kommt es in den Fällen des § 1173 BGB. für das Erlöschen der Hypothek an den übrigen Grundstücken auf den Beweggrund oder den Zweck der Zahlung an, die der Eigentümer des einen Grundstücks an den Hypothekengläubiger leistet?
2. Hat es in diesen Fällen auf das Erlöschen Einfluß, ob der Zahlende in seiner Eigenschaft als Eigentümer des einen Grundstücks zu handeln gewillt war oder nicht?