Hat ein Versicherer, der wegen Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsnehmers nach den Allg. Seeversicherungsbedingungen von 1867 § 160 Abs. 2 die Versicherung für erloschen erklärt hat, trotzdem einen Anspruch auf Prämienzahlung für die nach dem Tage des Erlöschens der Versicherung liegende Versicherungszeit?
Ist der Rechtsweg zulässig für Ansprüche, die wegen rechtswidriger Verfügung über polizeilich beschlagnahmte Gegenstände (Lebensmittel) wider eine Stadtgemeinde erhoben werden, an deren Lebensmittelamt die Gegenstände von der beschlagnahmenden Polizeibehörde abgeführt worden sind?
Bestimmt sich beim Schadensersatze für verloren gegangene Sachen die Höhe der Geldentschädigung nach dem Werte der Sachen zur Zeit der Klagerhebung oder zur Zeit der Urteilsfällung?
1. Findet die Verordnung über die Regelung der Teerwirtschaft vom 7. Juni 1920 (RGBl. S. 1156) auch Anwendung auf bereits vorher entstandene Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung?
2. Zur Zulässigkeit der abstrakten Schadensberechnung beim Kauf von Waren zum Selbstverbrauche.
Kann eine Erklärung zum Protokolle des Gerichtsschreibers im Sinne des § 21 Abs. 2 FGG. dadurch hergestellt werden, daß der Gerichtsschreiber eine ihm überreichte private Schrift mit der protokollarischen Eingangs- und Schlußformel versieht und den so entstandenen Wortlaut eines Protokolls unterzeichnet?
1. Wie lange sind die Parteien an eine Vereinbarung, die nach der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken vom 15. März 1918 (RGBl. S. 123) der Genehmigung bedarf, gebunden?
2. Wie ist in Preußen die Entscheidung der zur Erteilung der Genehmigung zuständigen Behörde den Beteiligten bekannt zu machen?
3. Kann diese Behörde die Genehmigung noch erteilen, nachdem sie sie versagt hatte?
Zur Haftung der Gemeinde für den einem Volksschullehrer infolge mangelhafter Unterhaltung der Schule entstehenden Schaden im Geltungsbereiche des preuß. Gesetzes, betr. die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen, vom 28. Juli 1906.