1. Zur Auslegung einer Bergwerksverleihung auf Marmor. 2. Über den Widerstreit von Bergwerkseigentum mit Abbau des Grundeigentümers auf ein diesem gehöriges Mineral.
Kann, nachdem das Reichsgesetz über die Rechtmäßigkeit von Verordnungen und Verwaltungsakten vom 3. Juli 1934 ergangen ist, gegenüber Verordnungen, die von den Landesregierungen auf Grund der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 24. August 1931 erlassen worden sind, noch geltend gemacht werden, sie ständen im Widerspruch zu Vorschriften der Reichsverfassung vom 11. August 1919?
Kann der Eigentümer eines Hauses, das durch die vom Kraftwagenverkehr ausgehenden Erschütterungen beschädigt worden ist, vom Staat Schadensersatz verlangen mit der Begründung, daß die Polizeibehörde es schuldhaft unterlassen habe, den Verkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Straße zu beschränken?
Ist die bisherige Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts zur Bestimmung des zuständigen Gerichts auf das Oberlandesgericht in München oder auf das Reichsgericht übergegangen?
1. Inwieweit muß die Versicherungsgesellschaft für Erklärungen ihres Vermittlungsagenten einstehen, die dieser bei Stellung eines Versicherungsantrages dem Versicherungsnehmer über den Inhalt und die Bedeutung der Versicherungsbedingungen und sonstigen Anforderungen der Gesellschaft -- Fragen im Antragsvordruck -- gibt?
2. Kommt § 44 VVG. in Betracht, wenn der Vermittlungsagent unter Verletzung seiner Aufklärungs- und Belehrungspflicht auch selbst tätig wird?
Unter welchen Voraussetzungen ist einem Landwirt zuzumuten, eine ihm ohne Aufbauzwang ausgezahlte Brandentschädigung zur Bestreitung von Prozeßkosten anzugreifen?
Können zur Ergänzung des unvollständigen Datums eines eigenhändigen Testaments auch solche Tatsachen verwertet werden, die einem bestimmten Personenkreis, insbesondere den nächsten Angehörigen des Erblassers, bekannt sind oder die mit dem Inhalt des Testaments in zeitlichem oder örtlichem Zusammenhang stehen, für deren Vorhandensein aber der Testamentsurkunde selbst kein Anhalt zu entnehmen ist und die daher erst mit Hilfe sonstiger Beweismittel festgestellt werden müßten?
1. Bedarf ein genossenschaftliches Recht zu seiner Entstehung noch einer besonderen Mitteilung durch den Vorstand an den Genossen, wenn dieser beim Zustandekommen des hierauf gerichteten Beschlusses der Generalversammlung der Genossen und seiner Feststellung in der Versammlung selbst zugegen gewesen ist?
2. Muß der Genosse einer Baugenossenschaft das ihm zufolge eines Generalversammlungsbeschlusses verkaufte Haus bei seinem Austritt aus der Genossenschaft wieder herausgeben?
3. Zur Anwendung des § 139 BGB.
1. Zur Frage der Abtretbarkeit des Anspruches auf Schlußentschädigung wegen Gewaltschadens vor Inkrafttreten des Gesetzes vom 30. März 1928.
2. Wird die Verfügung eines zur gesamten Hand Berechtigten durch Genehmigung der übrigen Berechtigten wirksam?
3. Erlischt die laufende Rechnung durch die Konkurseröffnung?
1. Findet § 25 HGB. auch auf einen Erwerb von Handelsgeschäften Anwendung, der auf einem anderen Rechtsgeschäft als Kauf beruht?
2. Greift die Haftung aus § 25 HGB. auch dann ein, wenn das dem Erwerb eines Handelsgeschäfts zugrunde liegende Rechtsgeschäft nichtig ist, sofern der Erwerber das Handelsgeschäft als solches fortführt und im Handelsregister als Inhaber eingetragen ist?
3. Entfällt diese Haftung im Fall erfolgreicher Anfechtung des Grundgeschäfts durch den Erwerber wegen arglistiger Täuschung solchen Altgläubigern gegenüber, welche den Anfechtungsgrund kannten oder kennen mußten?