Verstößt es gegen die Zugabeverordnung vom 9. März 1932, wenn ein Gaswerk durch die Fachgeschäfte seines Versorgungsgebiets ankündigen läßt, daß es beim Kauf eines Gasgeräts eine bestimmte Menge Freigas gewähre?
1. Inwieweit sind bei einem Rechtsgeschäft, für das die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist, auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände zur Ermittlung des Vertragsinhalts, insbesondere zur Prüfung der Frage heranzuziehen, ob in der Urkunde ein Vertretungsverhältnis genügend zum Ausdruck gekommen ist?
2. Ist ein Rechtsanwalt trotz objektiver Rechtswirksamkeit eines Vertrags für den Schaden verantwortlich, den die Partei, die er beim Vertragsschluß beraten hat, dadurch erleidet, daß sie sich wegen begründeter Zweifel an der Rechtswirksamkeit des Vertrags mit dem anderen Vertragsteil verglichen hat?
3. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Mietvertrag im ganzen ungültig, wenn eine Einzelbestimmung die erforderliche vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nicht erhalten hat?
4. Dürfen vorbereitende gutachtliche Äußerungen, die Gerichtsmitglieder in einem Rechtsstreit abgegeben haben, in einem späteren Rechtsstreit bekannt gegeben und bei der Urteilsfindung verwertet werden?
1. Stehen die Ansprüche auf Erfüllung und Schadensersatz nach § 179 Abs. 1 BGB. zueinander im Verhältnis einer Wahlschuld nach §§ 262 flg. BGB.?
2. Begründet die Nichterweislichkeit eines erhobenen Schadensersatzanspruchs aus § 179 Abs. 1 BGB. die Unmöglichkeit der Erfüllung einer Leistung im Sinne des § 265 Satz 1 BGB.?
1. Nach welchen Rechtsgrundsätzen haften die Gründer einer Aktiengesellschaft den Aktienzeichnern für die von ihnen aufforderungsgemäß geleisteten Einzahlungen, wenn die geplante Stufengründung scheitert?
2. Unter welchen Voraussetzungen können die Gründer über die eingezahlten Beträge verfügen, nachdem die Bindung der Zeichner aus den Zeichnungsscheinen erloschen ist?
Sind im Vergleichsverfahren über eine Genossenschaft die Gläubiger einer von ihr aufgenommenen, aber noch nicht endgültig mit ihr verschmolzenen anderen Genossenschaft mit dem vollen Betrag ihrer zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens bestehenden Forderung oder nur in Höhe ihres Ausfalls bei der Abwicklung des Vermögens der übernommenen Genossenschaft beteiligt?
Kann § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 auf Beamte angewendet werden, die nach seinem Inkrafttreten in den Ruhestand versetzt worden sind?
Hat derjenige, der als Erzeuger des außerehelich geborenen Mündels in Anspruch genommen wird, ein Beschwerderecht, wenn das Vormundschaftsgericht es ablehnt, den Vormund anzuweisen, zwecks Vornahme einer Blutgruppenuntersuchung die Blutentnahme bei dem Mündel zu dulden?
1. Können Mängel der Begründung einer nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist eingelegten Anschlußberufung nachgebessert werden?
2. Unter welchen Voraussetzungen genügt zur Begründung der Anschlußberufung des Beklagten, die nur die Erhebung einer Widerklage bezweckt, eine Bezugnahme auf das bisher zur Rechtfertigung der Anträge auf Abweisung der Klage und Zurückweisung der Berufung Vorgebrachte?
3. Wann beginnt die Verjährung im Falle des § 32a (§ 37 n.F.) RAO.?
4. Unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Wirkung kann der Einrede der Verjährung, die der Kläger einer verneinenden Feststellungsklage gegen den angeblichen Anspruch des Beklagten erst während des Rechtsstreits erhoben hat, der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegengestellt werden?