Ist der Verkauf einer ärztlichen Praxis durch den abgebenden Arzt oder durch die Witwe des verstorbenen Arztes nach der Reichsärzteordnung schlechthin nichtig? Ist an der bisherigen Rechtsprechung auf diesem Gebiet festzuhalten?
1. Kann der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft einen Anspruch, den er auf Grund eines mit dem Gesellschaftsverhältnis rechtlich nicht zusammenhängenden Vertragsverhältnisses gegen die Gesellschaft erworben hat, während des Bestehens der Gesellschaft gegen die Mitgesellschafter verfolgen?
2. Haften die Mitgesellschafter für diese Forderung als Gesamtschuldner auf das Ganze?
1. Kann im Nichtigkeitsverfahren eine einschränkende Änderung der Patentbeschreibung oder der Patentzeichnung erreicht werden?
2. Kann im Nichtigkeitsverfahren ein Mangel des Erteilungsverfahrens geltend gemacht werden, um die Vernichtung des Patents zu erreichen?
3. Kommt für die Feststellung des Gegenstandes eines erteilten Patents neben dem Erteilungsbeschluß und seinen Anlagen eine etwa davon abweichende Fassung der gedruckten Patentschrift in Betracht?
1. Wird ein vor dem 1. Oktober 1936 entstandenes Vorbenutzungsrecht dadurch hinfällig, daß es zur Zeit der rechtlichen Beurteilung wegen der am 1. Oktober 1936 eingetretenen gesetzlichen Änderung, insbesondere nach § 7 Abs. 3 PatG. (n. F.), nicht mehr entstehen könnte?
2. Fällt unter den Schutz des Vorbenutzungsrechts auch diejenige Fabrikation, die ein Dritter mit Genehmigung des Berechtigten nach der technischen Lehre des Patents betreibt, ohne daß im übrigen ein bestimmender Einfluß des Berechtigten auf Art und Umfang der Herstellung und des Vertriebes besteht?
1. Kann der Patentinhaber durch Vereinbarung mit einem Dritten den Patentanspruch als solchen abändern?
2. Ist eine Vereinbarung zulässig, durch die der Patentinhaber sich verpflichtet, das Patent gegen seinen Gegner im Verletzungsprozeß nur in beschränktem Umfange geltend zu machen?
3. Enthebt in diesem Fall die Vereinbarung den Verletzungsrichter der Aufgabe, den in der Patentschrift verkörperten Erfindungsgedanken und den Schutzumfang des Patents nach dem wirklichen Stande der Technik festzustellen?
1. Kann ein dingliches Kirchenpatronat weiter bestehen, wenn eine durch den Versailler Vertrag herbeigeführte Abtrennung deutschen Gebietes zur Folge hat, daß das Patronatsgut durch die neue Grenze von der ausländisch gewordenen Kirchengemeinde getrennt wird?
2. Kann über diese Frage im ordentlichen Rechtsweg entschieden werden?
1. Erlischt eine Schuld durch gänzlichen Wegfall des Schuldners?
2. Erlöschen mit dem gänzlichen Wegfall des Schuldners auch die für die Schuld bestellten Bürgschaften?
3. Bedarf es zur Vernichtung einer juristischen Person durch Einziehung ihres Vermögens einer förmlichen Auflösungsverfügung?
4. Welche Verzichte sind mit dem Wesen einer Bürgschaft vereinbar?
5. Erlischt das für eine Bürgschaft bestellte Pfandrecht mit dem Erlöschen der Hauptschuld und der Bürgschaft? Kann es nach deren Erlöschen neu bestellt werden?
Bleibt Anschließung an die Berufung des Gegners auch dann zulässig, wenn eine frühere selbständige Berufung des sich Anschließenden wegen Nichtwahrung der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verworfen wurde?
1. Zur rechtlichen Natur der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands und ihres Verhältnisses zu den Kassenärzten.
2. Ist gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung der Rechtsweg stets dann gegeben, wenn ein anderes geordnetes Rechtsschutzverfahren fehlt?
3. Können Anordnungen, welche die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands wegen der Eintragung von Ärzten in das Arztregister und wegen ihrer Zulassung zur Kassenpraxis betrifft, im ordentlichen Rechtsweg nachgeprüft werden? Unter welchen Voraussetzungen kann wegen solcher Anordnungen Schadensersatz verlangt werden?
4. Können die einzelnen Ärzte aus dem Vertrag, den die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands mit den Ersatzkassen über die ärztliche Versorgung ihrer Mitglieder geschlossen hat, einen klagbaren Anspruch gegen die Vereinigung auf Zulassung zur Ersatzkassenpraxis herleiten?
5. Kann im ordentlichen Rechtsweg gegen eine öffentliche Körperschaft geklagt werden mit dem Antrag, daß sie Maßnahmen, die sie im Bereich ihrer gesetzlichen Zuständigkeit getroffen hat, in Zukunft unterlasse?