1. Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus der Vollziehung ungerechtfertigter einstweiliger Verfügungen.
2. Gilt die Verjährung auch dann als durch die Erhebung der ersten Klage unterbrochen, wenn eine neue Klage erhoben wird, noch ehe die erste zurückgenommen oder durch ein nicht in der Sache selbst entscheidendes Urteil rechtskräftig abgewiesen worden ist?
3. Kann das Zurückbehaltungsrecht bei Ansprüchen aus gegenseitigen Verträgen auch wegen verjährter Ansprüche ausgeübt werden?
1. Was ist unter dem Betriebsgeheimnis im Sinne des § 17 Abs. 2 UnlWG. zu verstehen?
2. Hört der gesetzliche Schutz des Betriebsgeheimnisses auf, wenn der Gegenstand, bei dessen Herstellung eine geheim zu haltende Tatsache verwendet ist, aus dem Betriebe des Geheimnisinhabers entfernt wird?
1. Kann eine Zeichenverletzung durch die Darstellung eines Werbefilms geschehen?
2. Fällt der Werbefilm unter den Begriff der "Ankündigungen oder dergl." i.S. des § 12 WZG.?
3. Wann liegt eine warenzeichenmäßige Benutzung der einem anderen (für Kaffee) geschützten vermenschlichten Gegenstände (Kaffeekanne und Tasse) in einem Werbefilm vor?
1. Gibt die Umgestaltung des bäuerlichen Bodenrechts bei einem vor dem Inkrafttreten des Reichserbhofgesetzes geschlossenen Gutsüberlassungsvertrag dem Übergeber das Recht, wegen veränderter Umstände vom Vertrag zurückzutreten?
2. Nach welchen Grundsätzen ist aufzuwerten, wenn der Übergabepreis noch in Vorkriegswährung vereinbart war?
Tritt beim Ausbau eines Wasserlaufs die Ausschlußwirkung des Planfeststellungsbeschlusses für Entschädigungsansprüche auch dann ein, wenn das Planfeststellungsverfahren fehlerhaft gestaltet war?
1. Ist, wenn ein Gewässer nach § 3 Abs. 1 des preuß. Fischereigesetzes vom 11. Mai 1916 (GS. S. 55) -- FischG. -- zum geschlossenen erklärt wird, nach Abs. 2 das. der Rechtsweg für den Anspruch auf Ersatz des durch diese Schließung entstehenden Schadens auch insoweit ausgeschlossen, als der Anspruch auf Vertragsverletzung gegründet wird?
2. Verstößt in diesem Falle der Ausschluß des Rechtswegs gegen Art. 153 Abs. 2 Satz 3 WeimVerf.?
1. Ist es für den Beginn des Fristablaufs nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag vom 30. Mai 1908 von Belang, ob der Versicherer berechtigt war, den erhobenen Anspruch abzulehnen?
2. Von welchem Zeitpunkt an kann bei der Haftpflichtversicherung der Versicherer den erhobenen Anspruch ablehnen?
3. Kann bei der Haftpflichtversicherung eine nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer getroffene Abrede, wonach jener auf Versicherungsschutz verzichtet, gegen die guten Sitten verstoßen?
4. Kann bejahendenfalls von der sich aus der Sittenwidrigkeit solcher Abrede ergebenden Nichtigkeit auch die vereinbarungsmäßige Fristsetzung nach § 12 Abs. 2 a. a. O. und der ihr entsprechende ungenützte Fristablauf erfaßt werden?
5. Zur Frage des Übergangs von Rechten und Pflichten aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag im Falle des § 151 Abs. 2 des genannten Gesetzes, wenn die Veräußerungsanzeige unterblieben ist.
1. Kann ein gesetzlicher Miterbe gegen den Nachlaßverwalter auf Feststellung der Nichtigkeit eines Testaments und auf Herausgabe des Nachlasses an alle Erben klagen?
2. Zum Begriff der Übergabe einer Schrift nach § 2238 BGB.