1. Ist das Rechtsverhältnis des Gerichtsvollziehers zu dem ihn mit der Vornahme einer Zwangsvollstreckung beauftragenden Gläubiger ausschließlich nach dessen Eigenschaft als Staatsbeamter oder nach den Grundsätzen vom Mandat zu beurteilen?
2. Anwendbarkeit der nach dem Beginne des Prozesses erlassenen Prozeßgesetze auf die späteren Prozeßhandlungen.
Sind die Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben nach den Bestimmungen in den §§. 459-463 St.P.O. als Strafsachen anzusehen, deren Entscheidung hiernach den Civilgerichten entzogen ist?
1. Ist Beschlußunfähigkeit des Gerichtes im Sinne des §. 45 C.P.O. vorhanden, wenn die Abteilung des Gerichtes (Kammer, Senat), bei welcher die Sache anhängig oder anhängig zu machen ist, durch Ausscheiden des abgelehnten Mitgliedes beschlußunfähig wird?
2. Ist Beschlußunfähigkeit nicht vorhanden, solange die Beschlußfähigkeit auf dem durch §. 66 G.V.G. bestimmten Wege hergestellt werden kann?
3. Kann nach §. 66 G.V.G. auch im Falle der Verhinderung des durch §. 65 G.V.G. bestimmten regelmäßigen Vertreters des Vorsitzenden ein zeitweiliger Vertreter bestimmt werden?
1. Bestimmt sich der Wert des Streitgegenstandes bei einstweiligen Verfügungen schlechtweg nach dem Werte des Gegenstandes des Hauptstreites?
2. Ist die Bestimmung des §. 9 C.P.O. auch auf solche wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen anzuwenden, welche der Berechtigte während der Dauer eines gewissen Prozesses zu beziehen hat?
Darf der Zeuge, ohne zuvor mündlich eine zusammenhängende Darstellung seiner Wissenschaft über die unter sein Zeugnis gestellten Thatsachen zu geben, auf ein über seine Wissenschaft verfaßtes, dem Gerichte überreichtes Schriftstück Bezug nehmen?
Ist das Urteil, welches die als prozeßhindernd vorgeschützte, aber nur aus dem Abschlusse eines Schiedsvertrages hergeleitete Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges verwirft, gemäß §. 248 Abs. 2 C.P.O. in betreff der Rechtsmittel als Endurteil anzusehen?
Inwieweit wird ein im Inlande anhängiger Rechtsstreit einer ausländischen Aktiengesellschaft durch einen über ihr Vermögen an ihrem Sitze eröffneten Konkurs unterbrochen?