Welche Anforderungen sind bei der Scheidungsklage aus § 55 EheG. an den Beweis für die Zulässigkeit des Widerspruchs gegen die Scheidung zu stellen, wenn der Scheidungskläger selbst die häusliche Gemeinschaft aufgehoben hat?
1. Können Eheverfehlungen, die der verletzte Ehegatte nicht als ehezerstörend empfunden hat, den Scheidungsanspruch in Verbindung mit solchen Eheverfehlungen begründen, die infolge Fristablaufs als selbständige Scheidungsgründe nicht mehr verwertbar sind?
2. Unter welchen Voraussetzungen ist im Falle des § 55 EheG. Raum für eine Schuldigerklärung des Scheidungsbeklagten?
Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfange kann ein Schlußurteil mit Berufung angefochten werden, das zugleich über einen die Berufungssumme nicht erreichenden Rest der Hauptsache und über die gesamten Kosten des Rechtsstreits entscheidet?
Erstreckt sich die Zuständigkeit des ostmärkischen Verlassenschaftsgerichts auch auf den im Protektorat Böhmen und Mähren gelegenen unbeweglichen Nachlaß eines in der Ostmark verstorbenen deutschen Staatsangehörigen?
1. Zum Begriff der gemischten Schenkung. 2. Beschränkt sich bei einem aus Kauf und Schenkung gemischten Vertrag über eine Liegenschaft der bei Rückforderung des Geschenkes wegen groben Undankes gegebene Herausgabeanspruch auf den durch die Gegenleistung nicht ausgeglichenen Mehrwert oder kann verlangt werden, daß der ganze Vertrag rückgängig gemacht wird?
Steht demjenigen Mitgliede eines zum Zwecke der notwendigen Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft gebildeten Konsortiums, welches für Rechnung eines sich weigernden Konsorten die von diesem übernommenen Aktien gezeichnet und bezahlt hat, ein Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrages gegen den Konsorten zu?
Ist auf Verträge über Lieferung von Lokomotiven die Steuerbefreiung 3 der Tarifstelle 32 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 unanwendbar?
Ist für Ansprüche des Fiskus, welche sich darauf stützen, daß die Strombauverwaltung die Beseitigung eines in der Oder gesunkenen Fahrzeuges auf Kosten des Eigentümers angeordnet und in Ausführung gebracht hat, der Rechtsweg gegeben?
1. Kann derjenige, welcher während des Enteignungsverfahrens das zu enteignende Grundstück in einem gegen den Eigentümer eingeleiteten Subhastationsverfahren angesteigert hat, von dem Unternehmer die Zahlung der im Administrativverfahren oder in dem demnächstigen gerichtlichen Verfahren festgesetzten Entschädigung verlangen, wenn diese Festsetzungen nicht für ihn, sondern für den früheren Eigentümer erfolgt sind?
2. Ist derjenige, zu dessen Gunsten zur Zeit der Zustellung des im Falle der Dringlichkeit vor Erledigung des gerichtlichen Verfahrens erlassenen Enteignungsbeschlusses eine Hypothekeneintragung bestanden hat, berechtigt, von dem Unternehmer die Hinterlegung der demnächst im gerichtlichen Verfahren erhöhten Entschädigung zu verlangen, wenn mittlerweile in dem auf die Subhastation gefolgten Verteilungsverfahren die Hypothekeneintragung gelöscht worden ist?
3. Erlöschen nach rheinisch-französischem Rechte die Hypotheken mit dem Zuschlage in der Subhastation?
Ist die Steuerbefreiung 3 der Tarifstelle 32 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 auch dann anwendbar, wenn nur je zwei Stücke der zu liefernden Gegenstände einander gleich sein sollen?