1. Gilt der Grundsatz der §§ 17. 34 Eig.-Erw.-Ges. vom 5. Mai 1872, daß die Rangordnung der auf demselben Grundstücke eingetragenen Hypotheken sich nach der Reihenfolge der Eintragungen richtet, auch für zusätzliche Eintragungen in der Spalte "Veränderungen"?
2. Kann der Gläubiger, dessen Antrag auf Eintragung einer Hypothek vom Grundbuchrichter abgelehnt war, nach der auf Anordnung des Beschwerdegerichtes erfolgten Eintragung von den inzwischen voreingetragenen Hypothekengläubigern Einräumung des Vorrechtes aus dem Rechtsgrunde der widerrechtlichen Bereicherung verlangen?
Können die Medizinalbeamten in Städten mit Königlicher Polizeiverwaltung Vergütung für ihre im ortspolizeilichen Interesse ausgeübte Thätigkeit verlangen?
1. Tritt bei fideikommissarischer Substitution auch nach eingetretenem Substitutionsfalle, wenn der fideikommissarische Erbe der Erbschaft entsagt, in Ermangelung entgegenstehender Bestimmung des Testators die gesetzliche Erbfolge nach diesem ein, oder verbleibt der Nachlaß dem Fiduziarerben oder dessen Erben?
2. Steht die Bestimmung in § 56 Ziff. 4 K.O. der Geltendmachung des Anspruches des Legatars in dem Konkursverfahren über das Vermögen des vorbehaltlosen Erben entgegen?
Was ist unter dem Teile der Anlage zu verstehen, von dessen Ausführung an die dreijährige Verjährungsfrist des § 31 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 zu laufen beginnt?
Ist im preußischen Landrechte und im rheinischen Rechte der Grundsatz anerkannt, daß sich zwar die Form der Eheschließung nach den Gesetzen des Ortes richtet, an welchem die Ehe geschlossen wird, daß aber die Fähigkeit zur Eingehung der Ehe für jeden der beiden Eheschließenden nach dem Rechte seines Wohnsitzes zur Zeit der Eheschließung zu beurteilen ist?
Kann der bei der Zwangsvollstreckung ausgefallene Hypothekengläubiger außerhalb des Verteilungsverfahrens gegen einen zur Hebung gelangten voreingetragenen Gläubiger Ansprüche aus der Bereicherung erheben, wenn Zwischengläubiger ausgefallen sind, durch deren Deckung die Kaufgeldermasse erschöpft werden würde?
Bezieht sich der in § 53 A.L.R. I. 16 geregelte Zahlungsort für öffentliche Kassen auch auf Zahlungen aus Verträgen? Gerichtsstand des Erfüllungsortes.
Ist ein auf Lebenszeit angestellter Hausoffiziant verpflichtet, die ihm durch den Dienstvertrag zur unentgeltlichen Benutzung überlassene Dienstwohnung zu räumen, wenn ihn die Herrschaft ohne gesetzmäßige Ursache entläßt?
Begriff "Mengen von Sachen oder Waren" im Sinne der Steuerbefreiung 3 zur Tarifstelle 32 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 (G.S. S. 413).