Erfolgt bei einem Beamten der Reichscivilverwaltung, der seinen Anspruch auf den Abs. 1 des § 1 des Gesetzes vom 15. März 1886, betr. die Fürsorge für Beamte und Personen des Soldatenstandes infolge von Betriebsunfällen, (R.G.Bl. S. 53) stützt, die Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit durch die vorgesetzte Dienstbehörde nach Maßgabe der Bestimmungen über die Pensionierung der Reichsbeamten aus dem Reichsbeamtengesetze vom 31. März 1873, oder im ordentlichen Rechtswege durch den Richter?
Sind die im Falle der unabsichtlichen Strandung eines Seeschiffes auf dessen Abbringung verwendeten Kosten und die zu diesem Zwecke dem Schiffe oder der Ladung absichtlich zugefügten Schäden gemäß Art. 708 Ziff. 3 Abs. 4 H.G.B. nach den Grundsätzen der großen Haverei zu verteilen, wenn keine gemeinsame Gefahr von Schiff und Ladung vorgelegen hat?
Kann im Falle des Überganges des Warenzeichens und des Geschäftsbetriebes auf einen Anderen (§ 7 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes) gegenüber der wider den Rechtsvorgänger vor der Umschreibung des Zeichens angestellten Löschungsklage die Thatsache der inzwischen erfolgten Umschreibung mit der Wirkung der Klagabweisung geltend gemacht werden?
1. Inwieweit ist die durch das Börsengesetz angedrohte Ungültigkeit von Börsentermingeschäften von Amts wegen zu beachten?
2. Zeitliche Grenzen der Anwendbarkeit der Bestimmungen des Börsengesetzes über Börsentermingeschäfte.
3. Termingeschäfte an den Börsen des Auslandes.
Sind die in Nr. 2 Abs. 3 des Tarifes zum preuß. Stempelsteuergesetze vom 31. Juli 1895 erwähnten Anträge auf Umschreibung von Namensaktien im Aktienbuche als bloße Formalakte steuerpflichtig?
Zwangsversteigerung eines Grundstückes, das mit einer Grundgerechtigkeit und mit der Verpflichtung, deren Anlagen zu unterhalten, belastet ist. Einfluß des Umstandes, daß eine Geldvergütung für Wiederherstellung der zerstörten Anlagen ins geringste Gebot aufgenommen worden war.
Findet bei Versicherungsverträgen und Bestätigungen der Schlesischen Provinzial-Landfeuersocietät, bei welchen bewegliche Sachen im Versicherungswerte von mehr als 3000 M den Gegenstand der Versicherung bilden, die Befreiungsvorschrift unter 2 zu Tarifnummer 70 des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 Anwendung?
Ist die Verantwortlichkeit des Unternehmers einer elektrischen Straßenbahn für Schaden, der durch den Übertritt des Starkstromes in den Schwachstromdraht einer Fernsprechanlage entsteht, nur von dem Bestehen einer Schutzpflicht nach § 12 des Gesetzes über das Telegraphenwesen des Deutschen Reichs vom 6. April 1892 oder von der Nichteinhaltung einer Konzessionsbedingung abhängig? Kann konkurrierendes Verschulden des Unternehmers der Fernsprechanlage vorliegen, auch wenn diese der elektrischen Bahn gegenüber nicht schutzpflichtig im Sinne des § 12 des Telegraphengesetzes ist?
1. Ist im Falle des § 25 A.L.R. I. 13 von dem Bevollmächtigten, der den Auftrag behält, ohne dem Machtgeber von der Beschaffenheit der Sache Anzeige zu machen, derjenige Schade zu ersetzen, der durch die Anzeige vermieden worden wäre, oder vielmehr derjenige Schade, der durch das Behalten des Auftrages dem Machtgeber entstanden ist?
2. Ist der Rechtsanwalt, der zugleich Notar ist, verpflichtet, ein ihm als Anwalt erteiltes Mandat niederzulegen, wenn er als Notar entgegengesetzten Interessen gedient hat?