1. Dauert das Pfandrecht an einer Hypothek fort, wenn der Pfandgläubiger wegen seiner Forderung zwar durch Zahlung eines Dritten befriedigt worden ist, später jedoch das Empfangene an den Dritten zurückgezahlt hat?
2. Rechtsstellung desjenigen, welcher nach der Zahlung die Hypothek erworben hat. Kann er sich zur Abwehr des Pfandrechtsanspruches auf den öffentlichen Glauben des Grundbuches berufen, wenn die Verpfändung im Grundbuche eingetragen, und der Vermerk zur Zeit des Erwerbes der Hypothek noch nicht gelöscht war?
1. Kann in dem Verfahren auf Festsetzung neuer Fluchtlinien, falls der Plan zur sofortigen Ausführung bestimmt ist, eine Inanspruchnahme der demgemäß abzutretenden Grundstücke durch die Stadtgemeinde gefunden werden?
2. Welcher Zeitpunkt des Verfahrens ist in dieser Beziehung als der maßgebende anzusehen?
3. Kann in dem zu 1. gesetzten Falle der Eigentümer als Teil der Enteignungsentschädigung Ersatz derjenigen Mietausfälle verlangen, die ihm schon vor dem Antrage der Stadtgemeinde auf Feststellung der Entschädigung während und infolge des diesem Antrage vorhergehenden Verfahrens entstanden sind?
1. Findet die Vorschrift des § 6 Id des Gesetzes vom 8. Mai 1837 über die persönliche Fähigkeit zur Ausübung der Rechte der Standschaft, der Gerichtsbarkeit und des Patronats (G.S. S. 99) bezüglich der Unfähigkeit zur Ausübung der Patronatsrechte überhaupt noch, und insbesondere auch im Falle einer mit dem Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte nicht verbundenen strafrechtlichen Verurteilung des Patrons wegen Betruges Anwendung?
2. Ist, falls die vorstehende Frage bejaht werden muß, darüber, ob die erwähnte Unfähigkeit vorliegt, der Rechtsweg zulässig?
Kann der Beschädigte auf Grund des § 26 A.L.R. I. 6 von einem Anderen, welcher ein Polizeigesetz vernachlässigt hat, stets Schadensersatz fordern, auch wenn er selbst ein Polizeigesetz vernachlässigt hat, durch dessen Beobachtung der Schade vermieden worden wäre?
Ist nach Abhaltung eines Beweisaufnahmetermines eine Beschwerde darüber zulässig, daß der Rechtsanwalt, welcher sich als Vertreter der einen Partei gemeldet hat, zu diesem Termine nicht zugelassen worden ist, weil er seine Bevollmächtigung nicht nachgewiesen hat?