Rechtliche Natur des auf Grund der Jahresbilanz für den stillen Gesellschafter berechneten Gewinnes. Haftet der nicht erhobene Gewinn für spätere Verluste? Kann die Gewinnberechnung von dem Komplementar wegen Irrtumes angefochten werden? Muß eine Vereinbarung des Inhaltes, daß der stille Gesellschafter seinen Gewinn stehen lassen und mit demselben an späteren Verlusten beteiligt sein solle, ausdrücklich erfolgen, oder kann dieselbe auch stillschweigend zustande kommen?
Sind die vom Bundesrate beschlossenen, im Centralblatte für das Deutsche Reich von 1882 S. 123 flg. verkündeten "Grundsätze für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern" als eine verbindliche reichsrechtliche Verordnung über diese Materie anzusehen?
1. Ist die Zeitfracht stets eine Werkverdingung? 2. Ist derjenige, welcher ein Schiff auf Grund eines Mietvertrages zum Erwerbe durch die Seefahrt für seine Rechnung verwendet, im Verhältnisse zu Dritten als der Rheder anzusehen?
3. Hat der Vermieter eines Schiffes keinen Anspruch auf Miete für die Zeit, wo das Schiff infolge eines Arrestes gepfändet ist, und zwar auch dann nicht, wenn der Mieter selbst den Arrest erwirkt hat?
Muß ein vor dem 1. Januar 1900 errichteter offener Erbvertrag, welcher sich in der gewöhnlichen (also nicht in der "besonderen") amtlichen Verwahrung eines Notars befindet, an das Nachlaßgericht abgeliefert werden, wenn der eine der als Erblasser in Betracht kommenden Kontrahenten nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches verstorben ist?
Können die in dem Statut einer vor dem 1. Januar 1900 errichteten Rübenzucker-Aktiengesellschaft enthaltenen Bestimmungen über die Rübenlieferungspflicht der Aktionäre durch einen Mehrheitsbeschluß der Generalversammlung der Aktionäre abgeändert werden?
1. Endpunkt der Haftung des Spediteurs gemäß Artt. 384. 395 H.G.B. a. F.
2. Nach welchem Rechte ist die Verpflichtung des ausländischen Unterfrachtführers zu beurteilen?
Wieweit kann die Beschränkung der dem allein für schuldig erklärten Ehemann obliegenden Unterhaltspflicht gegen seine geschiedene Ehefrau in dem Falle seiner Wiederverheiratung reichen?
Ist der § 826 B.G.B. in dem Falle anwendbar, wenn eine Dampfschiffsgesellschaft im Konkurrenzkampf mit anderen Transportunternehmern über eine an dem Unternehmen der Gegner beteiligte Geschäftsfirma als Zwangsmittel die Ausschließung von ihren allgemeinen Frachttarifen verhängt? Ist gegenüber der Bedrohung mit einer illoyalen Schädigung eine Klage auf Unterlassung zulässig? Trifft der § 823 B.G.B. hier zu?
Konkurrenzklausel. Sind die Bestimmungen der §§ 74. 75 H.G.B. vom 10. Mai 1897 auf ein Vertragsverhältnis anzuwenden, das schon vor dem 1. Januar 1898, aber erst mit Wirkung von diesem Tage an eingegangen worden ist? Rückwirkende Kraft neuer Gesetze auf befristete Rechtsgeschäfte nach gemeinem Rechte?
1. Ist ein dinglicher Vorvertrag zu einer Einigung im Sinne des § 873 B.G.B. möglich?
2. Form des obligatorischen Vertrages, welcher die Verpflichtung zu einer dinglichen Rechtsänderung enthält.