Formelle Legitimation und materielles Recht des Bevollmächtigten im Verhältnisse zum Machtgeber. Vollmacht im Interesse eines Dritten. Darf der Bevollmächtigte auf Grund der Vollmacht mit Wirkung gegen den Machtgeber Erklärungen selbst gegen dessen Willen abgeben? Generalvollmacht.
1. Besteht zur Zeit in Elsaß-Lothringen ein oberster Verwaltungsgerichtshof im Sinne des § 11 Abs. 2 Ziff. 2 Einf.-Ges. zum G.B.G. und ist insbesondere der Kaiserliche Rat in Elsaß-Lothringen als solcher anzusehen?
2. Bestehen zur Zeit in Elsaß-Lothringen landesgesetzliche Bestimmungen, nach welchen die Verfolgung der Landesverwaltungsbeamten wegen Amtshandlungen an die im § 11 Abs. 2 Einf.-Ges. zum G.B.G. vorgesehene Vorentscheidung gebunden ist?
Geht eine unter der Herrschaft des bisherigen Rechts eingetragene Kautionshypothek mit dem Inkrafttreten des neuen Liegenschaftsrechts auch insoweit auf den Eigentümer des Grundstücks über, als sie über einen Betrag bestellt worden ist, den die ihrer Höhe nach begrenzte sicherzustellende Forderung überhaupt nicht erreichen konnte?
Welches Recht ist maßgebend, wenn eine unerlaubte Handlung zwar vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches begangen worden, der Erfolg aber erst unter der Herrschaft des letzteren eingetreten ist?
Ist der Erwerber eines zusammenhängenden Areals von wenigstens 300 Morgen Flächeninhalt auf Grund des § 3 lit. a des Jagdpolizeigesetzes vom 7. März 1850 mit dem Augenblicke der Erwerbung trotz eines laufenden, das Areal umfassenden Pachtvertrages unter Ausschluß des Pächters sofort zur Ausübung der Jagd berechtigt?
Handelt ein Bankier, der in Ausführung eines Auftrags Wertpapiere für einen Kunden gekauft und ohne Nummernangabe für diesen in Verwahrung genommen hatte, wenn er, nachdem diese Wertpapiere abhanden gekommen waren, für sie andere beschaffte und in die mit dem Namen des Kunden bezeichnete Mappe oder Schleife legte, als Vertreter des Kunden auf Grund des ursprünglichen Kommissionsauftrags, und ist demnach in einem solchen Verfahren ein nach dem gegebenen Sachverhalte gemäß § 181 B.G.B. rechtswirksames Kontrahieren des Bankiers als Vertreters des Kunden mit sich selbst zu finden? Wird der Kunde in einem solchen Falle gemäß §§ 929. 930 B.G.B. Eigentümer der neu beschafften Wertpapiere?
Ist nach § 439 Abs. 1 B.G.B. die Vertretungspflicht des Verkäufers auch dann ausgeschlossen, wenn der Käufer zwar den Mangel im Recht gekannt, sich aber über die rechtliche Tragweite des Mangels geirrt hat?