1. Erleidet die in den Eingangsworten der Ziff. 1 des Art. 6 des Gesetzes, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 26. Juli 1897 getroffene Bestimmung, laut deren auf bestehende Innungen die Vorschriften des Gesetzes Anwendung finden, durch die weiter unter Ziff. 1 und die unter Ziff. 3 des Art. 6 über die Umgestaltung der Verfassung der Innungen und über die Änderung der Statuten der Innungskrankenkassen gegebenen Vorschriften eine zeitliche Einschränkung?
2. Rechtliche Stellung und Verantwortlichkeit der zur Abwicklung der Geschäfte der Krankenkasse einer aufgelösten Innung bestellten Liquidatoren.
Welche Wirkung hat gegenüber einem rechtskräftig gewordenen Urteil, durch das jemandem als Cessionar ein Teil einer Forderung zuerkannt worden war, ein späteres ebenfalls rechtskräftig gewordenes Urteil, durch das dem Cedenten die ganze Forderung abgesprochen wurde, wenn der Cessionar das frühere Urteil nur als Inkassomandatar des Cedenten erwirkt hatte?
Erlöschen die Rechte aus einem trockenen Wechsel unbedingt, wenn einer von mehreren Ausstellern, oder ein Wechselschuldner, der neben dem Aussteller als Bürge unterzeichnet hatte, den Wechsel nach Verfall einlöst? Wie bestimmt sich das Verhältnis mehrerer Wechselverpflichteten, welche den Wechsel an derselben Stelle gezeichnet haben, untereinander? Beweislast, wenn es nach dem Wechsel zweifelhaft ist, ob der Einlösende als Mitaussteller oder als Bürge des Ausstellers gezeichnet hatte.
Darf, wenn das bis zum 1. Januar 1900 in Geltung gewesene Recht den Richter ermächtigt, trotz Vorhandenseins eines Trennungsgrundes die zeitweilige Trennung von Tisch und Bett zu versagen, falls die Ehegatten bereits längere Zeit voneinander getrennt lebten, auch die nach dem 1. Januar 1900 liegende Zeit in Berücksichtigung gezogen werden?
Gehört der durch die Anmeldung bei dem Patentamt begründete Anspruch auf Erteilung eines Patents zu dem einer Zwangsvollvollstreckung unterliegenden Vermögen des Anmelders?
Unterliegen Feuerkassenscheine (Ausweise über das Versicherungsverhältnis) einer städtischen Feuersozietät, deren Mitgliedschaft ohne weiteres durch Erbauung oder Erwerb eines Hauses kraft Gesetzes begründet wird, dem Policestempel der Tarifstelle 70 zum preußischen Stempelsteuergesetz vom 31. Juli 1895?
Erfordernisse der die Zustellung des Schiedsspruches an die Parteien betreffenden Beurkundung, welche der Niederlegung des Spruches auf der Gerichtsschreiberei des zuständigen Gerichtes beizufügen ist.