Hat die Anerkennung einer Konkursforderung durch den Konkursverwalter oder Fallimentssyndik die Wirkung, daß nun die Zinsen als Bestandteil des Kapitales anzusehen sind, sonach eine Verjährung derselben (Art. 2277 Code civil) nicht mehr eintreten kann?
1. Kann der Konkursverwalter eine vor Eröffnung des Konkurses gegen den Gemeinschuldner vorgenommene Pfändung von im Besitze desselben gefundenen Mobilien aus dem Grunde als ungültig angreifen, weil der Gemeinschuldner vor der Pfändung die Mobilien bereits an Dritte verkauft hatte?
2. Ist der Konkursverwalter, indem er auf Aufhebung einer solchen Pfändung gegen den pfändenden Gläubiger klagt, als ein Dritter im Sinne des § 690 C.P.O. anzusehen?
Entscheidet der Inhalt eines Zwischenurteiles auch gegen die in ihm zum Ausdrucke gebrachte Absicht des erkennenden Gerichtes, ein solches aus § 275 C.P.O. erlassen zu wollen, darüber, ob dasselbe in betreff der Rechtsmittel als ein aus § 276 C.P.O. erlassenes Zwischenurteil anzusehen ist?
Enthält die Entscheidung des Beschwerdegerichtes einen neuen selbständigen Beschwerdegrund, wenn sie sachlich mit einer Entscheidung der Vorinstanzen übereinstimmt, aber auf Verletzung wesentlicher Vorschriften über das Verfahren beruht?
Ist gegen die als Teilurteil bezeichnete Entscheidung, die Berufung werde insoweit zurückgewiesen, als der Kompensationsanspruch des Beklagten aberkannt sei, die Revision zulässig?
"Ansprüche in betreff öffentlicher Abgaben" im Sinne von § 70 Abs. 3 G.V.G.; gehören dazu Beiträge, welche eine Innung auf Grund des § 100f Gew.-O. (Gesetz vom 6. Juli 1887) von Nichtmitgliedern erhebt?
1. Darf, wenn der Beklagte die Forderung des Klägers bestreitet, eventuell aber geltend macht, sie sei durch Aufrechnung getilgt, das Gericht es dahingestellt lassen, ob dem Kläger überhaupt eine Forderung zugestanden habe, und die Klage deshalb abweisen, weil die Forderung jedenfalls durch Aufrechnung getilgt sei?
2. Ist, wenn das Gericht ein derartiges Urteil erlassen hat, und dieses in Rechtskraft erwachsen ist, dadurch für die Parteien in bindender Weise festgestellt, daß dem Kläger die von ihm eingeklagte Forderung nicht zustehe?
1. Kann der Stellvertreter eines Anderen in dieser Eigenschaft mit sich selbst einen Vertrag schließen?
2. Erleichterte Begründung der Einrede, bezw. der Replik der Arglist zu Gunsten des Vertretenen in solchen Fällen.
3. Einrede, bezw. Replik der Arglist eines Teilnehmers einer Vereinigung zu einzelnen Handelsgeschäften in Fällen, wo ein anderer Teilnehmer derselben die ihm nach Art. 269 Abs. 2 H.G.B. zustehende Rechtsstellung mit dem Wissen oder Wissenmüssen des Gegenkontrahenten zum Nachteile des ersteren mißbraucht hat.