Liegen die Voraussetzungen des § 328 Abs. 1 Ziff. 1 C.P.O. auch dann vor, wenn nach deutschem Rechte bei dem ausländischen Gerichte zwar nicht der von diesem zugelassene Gerichtsstand, wohl aber ein anderer begründet ist?
1. Welche rechtliche Wirkung haben Bedingungen, die der Patentinhaber den Abnehmern der durch sein Patent geschützten Erzeugnisse bezüglich der Art des weiteren Verkehres mit diesen Erzeugnissen auferlegt?
2. Gelangen patentierte Erzeugnisse dadurch in den inländischen Verkehr, daß sie der Patentinhaber von dem inländischen Produktionsorte aus nach dem Auslande ausführt?
3. Enthält die ohne Genehmigung des Patentinhabers erfolgte Wiedereinfuhr von durch ihn ausgeführten patentierten Erzeugnissen eine Patentverletzung?
Ist weitere Beschwerde gegen einen Beschluß zulässig, durch den eine Fristbestimmung auf Grund des § 109 Abs. 1 C.P.O. erst in der Beschwerdeinstanz erfolgt ist?
Ist der ordentliche Rechtsweg für die Geltendmachung der Teilnahmeberechtigung am sog. Bürgervermögen zulässig, falls über den Umfang gestritten wird, und man sich klägerischerseits auf einen zwischen den nutzungsberechtigten Bürgern und der Kämmereikasse geschlossenen, in den Separationsreceß aufgenommenen Vergleich beruft?
1. Gilt die Fristvorschrift des § 878 C.P.O. (§ 115 des Reichsgesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 20. Mai 1898) auch für Widersprüche, die im Verteilungstermine gegen die Bildung der Teilungsmasse erhoben werden?
2. Besonderheit der Widerklage bei Verteilungsstreitigkeiten. Inwieweit kann die Erhebung einer Widerklage schon in dem Antrage auf Klagabweisung gefunden werden?
Kann derjenige, der eine städtische Straße auf seine Kosten angelegt hat, von den an dieselbe angrenzenden Eigentümern, welche Gebäude an der neuen Straße errichtet haben, die Kosten der Straßenanlage auf Grund nützlicher Verwendung anteilsweise ersetzt verlangen, wenn in dem Ortsstatute der Stadt die Straßenanlieger zur Tragung der Kosten der Straßenanlagen auch für den Fall der Anlegung der Straße durch einen Unternehmer für verpflichtet erklärt sind, und die Stadt mit dem Unternehmer vereinbart hat, daß sie die betreffenden Kosten von den Anliegern einziehen und an den Unternehmer abführen solle?
Kann von einem Polizeibeamten, der im Geltungsgebiete des preußischen Gesetzes vom 11. Mai 1842 über die Zulässigkeit des Rechtsweges 2c jemand zur Vornahme einer bestimmten Maßregel aufgefordert hat und, da dem nicht Folge geleistet wurde, selbst die Maßregel hat ausführen lassen, aber in einem weiteren Umfange, im Rechtswege Schadensersatz verlangt werden, bevor die Anordnung des Polizeibeamten von der zuständigen Behörde für gesetzwidrig oder unzulässig erklärt ist?
Sind Bagger und Baggerschuten Schiffe im Sinne des Binnenschiffahrtsgesetzes? Mit welchem oder welchen von mehreren unter der Führung eines Schiffers stehenden Schiffen haftet der Schiffseigner für einen durch Verschulden des Schiffers entstandenen Schaden?
1. Zeitliche Grenze für die Zuständigkeit der Generalkommission in Auseinandersetzungssachen.
2. Inwieweit wird der Rechtsweg ausgeschlossen durch Bestellung eines Vertreters und Verwalters für gemeinschaftliche, durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründete Angelegenheiten nach den §§ 1. 6 Abs. 1 des Gesetzes vom 2. April 1887?