1. Kann der aus gegenseitigem Vertrage zur Vorleistung Verpflichtete das wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des anderen Teiles ihm nach § 321 B.G.B. zustehende Recht, die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung oder Sicherheitsleistung zu verweigern, durch Einrede gegenüber der Klage auf Leistung geltend machen?
2. Ist die Einrede auch gegenüber dem Cessionar zulässig?
Findet in Ansehung des § 567 Abs. 2 C.P.O. eine Zusammenrechnung der Beschwerdesummen statt, wenn gegen die Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes von den beiderseitigen Prozeßbevollmächtigten Beschwerde eingelegt wird?
Ist der Gerichtsstand aus § 603 Abs. 2 C.P.O. gegen den Wechselverpflichteten, der bei dem angegangenen Gerichte seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht hat, begründet, wenn die Wechselklage gegen den mitverklagten Wechselverpflichteten, der seinen allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gerichte hat, nur zum Schein erhoben, und über sie nicht verhandelt ist?
Wonach entscheidet sich die Frage, ob zwischen mehreren Ausstellern eines trockenen Wechsels, von denen einer vom Wechselgläubiger aufs Ganze in Anspruch genommen worden ist, eine Ausgleichspflicht besteht?
Liegt in der Zurverfügungstellung von Kuxen im Sinne des § 130 preuß. Allg. Bergges. eine Erfüllung der Schuldverbindlichkeit (§ 102 Abs. 2 a. a. O.), durch welche der frühere Eigentümer der Kuxe von der ihm nach § 107 a. a. O. der Gewerkschaft gegenüber etwa verbliebenen Verpflichtung befreit wird?
Welche Bedeutung hat im Falle des § 3 Ziff. 2 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 die Thatsache, daß ein Erfüllungsgeschäft vorliegt, in Ansehung des gegen die gesetzliche Vermutung des § 3 Ziff. 2 a. a. O. zu führenden Gegenbeweises?
Ungerechtfertigte Bereicherung des Eigentümers oder Erbpächters eines Grundstückes, auf dem ein Geisteskranker eine Aussaat bestellt hat. Ändert sich die Rechtslage des Eigentümers oder Erbpächters dadurch, daß er das Grundstück aus der Konkursmasse des Geisteskranken vom Konkursverwalter zurückerhält?
1. Kann eine Lebensversicherungspolice für sich allein Gegenstand eines Faustpfandrechtes oder eines durch Vertrag bestellten dinglichen Retentionsrechtes sein?
2. Rechtliche Bedeutung einer Vereinbarung zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Gläubiger desselben, wonach die Police bei dem Gläubiger in dessen Interesse hinterlegt, und letzterer nur gegen Bezahlung seiner Forderung zur Herausgabe der Police verpflichtet sein soll.
Kann die Generalversammlung einer Genossenschaft rechtswirksam die Ausschließung eines Genossen beschließen, nachdem in einer vorhergehenden, zu gleichem Zwecke berufenen Generalversammlung ein auf denselben Thatbestand gestützter Antrag auf Ausschließung abgelehnt worden war?