Ist im Falle des § 2242 Abs. 2 B.G.B. die Feststellung der Erklärung des Erblassers, daß er nicht schreiben könne, wesentliches Formerfordernis des Testaments?
Kann nach dem Gesetze über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 20. Mai 1898 die Beschwerde gegen den Beschluß, durch welchen das Vormundschaftsgericht zu einem seiner Genehmigung bedürfenden Rechtsgeschäfte dem Vormunde (Pfleger) die Genehmigung versagt hat, auch von dem Dritten erhoben werden, der dem Mündel bei jenem Geschäfte als Vertragsgegner gegenübersteht?
Gehört zu einem Kreditauftrage im Sinne von § 778 B.G.B., daß derjenige, der beauftragt wird, in eigenem Namen und für eigene Rechnung einem Dritten Kredit zu geben, den Auftrag annimmt? Findet die Formvorschrift in § 766 B.G.B. auch Anwendung, wenn sich jemand einem anderen für eine Forderung verbürgt, die für diesen aus einem Vertrage mit einem Dritten in Zukunft entstehen soll, und zur Zeit der Bürgschaftsleistung in betreff des Vertragsverhältnisses, auf das sie sich bezieht, noch keine Bindung der Personen besteht, die dabei als Gläubiger und Schuldner beteiligt sein sollen?
Ist für die Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Kaufvertrages der Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 C.P.O.) da begründet, wo der Kläger eine der beiden Verpflichtungen des § 433 Abs. 2 B.G.B. zu erfüllen hätte, oder ist der für die Zahlung des Kaufpreises geltende Erfüllungsort entscheidend?
Ist der Konkursverwalter, nachdem er eine vom Gemeinschuldner vor der Konkurseröffnung vorgenommene Grundstücksveräußerung mit Erfolg angefochten hat, vom Erwerber zu verlangen berechtigt, daß dieser das Eigentum am Grundstück an den Gemeinschuldner zurückübertrage?
Wird die Bestätigung eines Arrestes, insbesondere wenn diese in der Berufungsinstanz in Abänderung eines den Arrest aufhebenden Urteils der ersten Instanz beantragt wird, durch inzwischen erfolgte Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Schuldners auch dann ausgeschlossen, wenn der Schuldner behufs Hemmung der Arrestvollziehung den im Arrestbefehle festgestellten Geldbetrag hinterlegt hatte?
Kann die Klage auf Zahlung des Kaufpreises gegen Entgegennahme der Auflassung des bereits übergebenen Grundstücks als verfrüht abgewiesen werden, weil der zugesicherten Hypothekenfreiheit ungeachtet im Grundbuch eine geringfügige Rente eingetragen ist?
1. Nähere Bestimmung des Einflusses des § 254 Abs. 1 B.G.B. auf die Beurteilung der unter § 1 des Haftpflichtgesetzes fallenden Fälle.1
2. Inwiefern kommt hierbei ein mitwirkendes Verschulden eines Angestellten des Eisenbahnunternehmers in Betracht?
3. Wieweit ist beim Betrieb einer Straßeneisenbahn auf die mögliche Gefährdung der auf der Straße sich bewegenden Menschen Rücksicht zu nehmen?