Beweislast bei der Klage auf Auszahlung eines versprochenen Darlehns, wenn der Beklagte einen Schuldschein in Händen hat, worin der Kläger den Empfang des Darlehns bekennt.
1. Unterliegt der dem Käufer einer nur der Gattung nach bestimmten Sache wegen schuldhafter Leistung einer mangelhaften Sache zustehende Anspruch auf Schadensersatz nach Vollendung der kurzen Verjährung des § 477 Abs. 1 B.G.B. auch der Vorschrift des § 479 B.G.B.?
2. Kann nach § 479 B.G.B. der Anspruch auf Schadensersatz nach Vollendung der Verjährung nur noch gegen Forderungen aus dem gleichen Kaufgeschäfte aufgerechnet werden?
Kann die Leistungsklage auf Abnahme der gekauften Sache nach § 433 Abs. 2 B.G.B. beim Gattungskaufe mit successiven Lieferungen lediglich damit begründet werden, daß der auf Abnahme klagende Verkäufer in der Lage sei, die Ware zu beschaffen und abzuliefern?
Kann der Geschäftsinhaber beim Verkaufe eines einzelnen Geschäftszweiges dem Erwerber die Fortführung seiner Firma gestatten? Liegt in dem Zusatze "vormals Betrieb von N. N." eine Fortführung der Firma N. N.? Verletzung des Namensrechtes.
1. Unterliegt in Preußen die gütliche Einigung über die Grundabtretung zum Betriebe des Bergbaues der Formvorschrift des § 313 B.G.B.?
2. Form der freiwilligen Abtretung im Falle des § 17 des preußischen Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874.
1. Ist bei begründeter Anfechtung der Anfechtungsbeklagte zu verurteilen, die vom Schuldner an ihn veräußerten Sachen in das Vermögen des Schuldners zurückzubringen?
2. Muß er, wenn er die Sachen weiter veräußert hat, den hierdurch gewonnenen Erlös ohne Rücksicht darauf, ob dieser sich mit dem Werte der Sachen deckt oder ihn übersteigt, in vollem Umfange zur Befriedigung des Gläubigers herausgeben?