Sind die Gesellschaftsanteile als Forderungen ihres Inhabers gegen die Gesellschaft aufzufassen, und findet auf ihre Verpfändung demgemäß § 1280 B.G.B. Anwendung?
Ist der Schadensersatzanspruch, der in § 945 Z.P.O. daran geknüpft wird, daß "sich die Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt erweist", lediglich davon abhängig, daß der Arrest, bzw. die einstweilige Verfügung, sei es wegen Mangels des Arrestgrundes, bzw. des Grundes der einstweiligen Verfügung, oder wegen Unglaubhaftigkeit des Hauptanspruchs, in dem den Arrest oder die einstweilige Verfügung betreffenden Verfahren, bzw. wegen Unbegründetheit des Hauptanspruchs in dem Prozeß über die Hauptsache wieder aufgehoben worden ist, oder hat das Gericht, bei dem der Schadensersatzanspruch verfolgt wird, über die Rechtmäßigkeit der Anordnung des Arrestes, bzw. der einstweiligen Verfügung selbständig zu befinden?
1. Bildet der zu Erbteilungszwecken vorgenommene Verkauf von Erbschaftsgegenständen an einen der Teilnehmer an der Erbschaft und die Abtretung von Teilen der Kaufpreisforderung an einzelne Miterben ein einheitliches Rechtsgeschäft?
2. Zur rechtlichen Stellung des Testamentsvollstreckers.
Kann das Befriedigungsrecht eines Konkursgläubigers, welchem der Gemeinschuldner die einem Dritten gehörige Sache rechtswirksam verpfändet hatte, dadurch, daß während des Konkursverfahrens der Konkursverwalter sich für die Masse das Eigentum an der Pfandsache von dem Dritten übertragen läßt, nachträglich auf die Geltendmachung des Ausfalls nach Maßgabe von § 64 K.O. beschränkt werden?
1. Dürfen auf den Inhaber ausgestellte Grundschuldbriefe ohne staatliche Genehmigung in den Verkehr gebracht werden?
2. Darf der Grundbuchrichter bei ordnungsmäßigem Verfahren Grundschulden auf den Inhaber eintragen und die auf den Inhaber ausgestellten Grundschuldbriefe aushändigen, bevor ihm die staatliche Genehmigung nachgewiesen ist?
3. Verletzt der Grundbuchrichter seine Amtspflicht fahrlässig, wenn er bei Auslegung unklarer oder lückenhafter Gesetzesvorschriften nicht die vom höchsten Gericht erst hinterher ausgesprochene Meinung trifft?
Nach welchen Normen bestimmt sich die Verjährung des Regreßanspruchs einer Berufsgenossenschaft (§ 96 des alten, § 136 des neuen Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes), wenn der Unfall vor dem 1. Oktober 1900 erfolgt, und ein gegen den schuldigen Betriebsunternehmer 2c eingeleitetes Strafverfahren wegen dessen Todes nach jenem Zeitpunkt eingestellt worden ist?
Kann ein in die Klageschrift aufgenommener, in der mündlichen Verhandlung erster Instanz aber nicht verlesener Klagantrag in der Berufungsinstanz zum Gegenstande der Entscheidung gemacht werden?
1. Gehört die auf Grund des preußischen Gesetzes vom 14. Juli 1893 wegen Aufhebung direkter Staatssteuern auf einem Grundstücke ruhende Grundsteuerentschädigungsrente zu denjenigen öffentlichen Lasten, die zur Eintragung in das Grundbuch nicht geeignet sind?
2. Kann der Käufer auf Grund des § 434 B.G.B., soweit ihm § 439 nicht entgegensteht, vom Verkäufer auch Vertretung für ein Recht verlangen, das für den Käufer selbst auf dem verkauften Grundstücke haftet?
3. Wie ist festzustellen, ob der Fiskus beim Abschlusse eines Rechtsgeschäfts Kenntnis von einer an sich feststehenden Tatsache hatte?