1. Formelle Rechtskraft des auf einen im Zwangsvollstreckungsverfahren gestellten Strafantrag ergangenen Beschlusses.
2. Nähere Bestimmung des Begriffs des neuen selbständigen Beschwerdegrundes bei einer weiteren Beschwerde.
1. Entsteht im Falle des § 15 Abs. 3 des Genossenschaftsgesetzes die Mitgliedschaft auch dann, wenn der Beitretende die vom Statut für die Aufnahme geforderten Eigenschaften nicht besitzt?
2. Bedarf es bei einem Beschlusse der Generalversammlung der Genossen, welcher nicht mit der nötigen Stimmenzahl gefaßt worden ist, der Anfechtung nach § 51 des Gesetzes, oder ist der Beschluß ohne weiteres nichtig?
Sind zur Klage aus § 1 des Wettbewerbgesetzes nur diejenigen aktiv legitimiert, welche zur Zeit der vorgeworfenen Handlung das betreffende Gewerbe ausübten, und deshalb nur diejenigen Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen, welche zu dieser Zeit bereits bestanden? Zum Begriff der Klagänderung nach § 268 Z.P.O.
Was gehört zur Klagebegründung, wenn der Konkursverwalter einen zu Unrecht als Masseschuld ausbezahlten Betrag für die Konkursmasse vom Empfänger zurückfordert?
Kann der Rückgewährsanspruch aus § 7 des Anfechtungsgesetzes nach § 883 B.G.B. durch Eintragung einer Vormerkung in das Grundbuch des vom Anfechtungsgegner erworbenen Grundstücks gesichert werden?
Sind Bleistiftvermerke auf einem mit Vordruck und Tinte an sich vollständig hergestellten Wechsel als Teile der Wechselschrift zu behandeln? Welche rechtliche Bedeutung hat die unrichtige Angabe der Adresse des Bezogenen?
Sind Beglaubigungen von Unterschriften unter Anträgen und Verhandlungen, die nach ihrem Inhalt ausschließlich zu einer Eintragung oder Löschung in außerpreußischen Grundbüchern erforderlich sind, nach der Befreiungsvorschrift unter lit. e der Tarifst. 77 des preuß. Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 stempelfrei?