1. Kann der eingetragene Eigentümer, nachdem er das Grundstück einem anderen aufgelassen hat, und nachdem die Auflassungserklärung dem Grundbuchamte zur Eintragung des Eigentumswechsels eingereicht ist, über das Grundstück (z. B. durch Belastung) verfügen?
2. Dient die Vormerkung aus § 18 Abs. 2 G.B.O. zur Sicherung obligatorischer Ansprüche? Ist es für die Wirksamkeit der Eintragung von Bedeutung, wenn statt einer Vormerkung ein Widerspruch eingetragen ist?
3. Ist eine Eintragung deshalb unwirksam, weil sie nicht an der durch die Anordnungen der Landesjustizverwaltung bestimmten Stelle des Grundbuches erfolgt ist?
Kann von deutschen Gerichten in einem Eheprozesse unter Eheleuten fremder Staatsangehörigkeit auf beständige Trennung von Tisch und Bett erkannt werden, wenn nach deutschem Rechte die Scheidung der Ehe gerechtfertigt, nach dem heimischen Rechte der Eheleute aber nur beständige Trennung von Tisch und Bett zulässig sein würde?
Was ist unter den nachträglich erkennbar werdenden Folgen der Enteignung im Sinne des § 31 des preußischen Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 zu verstehen?
Haftung einer Gemeinde für den durch einen Gemeindebeamten veranlaßten Schaden, wenn der Beamte in erster Linie mit der Leitung eines gewerblichen Unternehmens der Gemeinde betraut ist, ihm aber zugleich Funktionen der Wohlfahrtspolizei übertragen sind, und der Schade durch ein ihm insoweit zur Last fallendes Verschulden verursacht worden ist.
1. Kann der Verkäufer auf Grund eines Rechenfehlers in seiner Preiskalkulation einen Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten?
2. Handelt ein Käufer gegen die guten Sitten, wenn er auf Erfüllung eines Kaufgeschäftes besteht, obgleich er zu einer Zeit, als er noch ohne Schaden in dessen Aufhebung einwilligen konnte, von einem Rechenfehler in der Preiskalkulation des Verkäufers Kenntnis erlangt hat?
Wird die unvordenkliche Verjährung dadurch ausgeschlossen, daß die Rechtsausübung, welche sich früher über einen zwei Generationen umfassenden Zeitraum erstreckt haben soll, mehrere Jahre vor der Klagerhebung geendet hat?
Stempelfreiheit von Schriftstücken, in denen jemand einem Dritten gegenüber erklärt, daß er einem anderen die Vornahme einer Angelegenheit rechtlicher Natur aufgetragen habe. Begriff der Verkehrssitte.
Ist auch zur Pfändung einer Eigentümerhypothek, über welche die Erteilung eines Hypothenbriefes ausgeschlossen ist, die Eintragung der Pfändung in das Grundbuch erforderlich?
Rechtliche Natur des sog. Schmiedezwanges; bedurfte es nach § 12 des preußischen Eigentumserwerbsgesetzes vom 5. Mai 1872 zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung im Grundbuche?
Übergang des Anspruches, der den nach Maßgabe der Unfallversicherungsgesetze entschädigungsberechtigten Personen auf Ersatz des ihnen durch den Unfall entstandenen Schadens gegen Dritte erwachsen ist, auf die Berufsgenossenschaft.