1. Ist der § 471 Z.P.O. auch in solchen Fällen anwendbar, in welchen schon zur Zeit der Eidesauflegung die Unmöglichkeit einer wirksamen Leistung des Eides durch den bezeichneten Schwurpflichtigen zwar tatsächlich vorlag, aber den Parteivertretern und dem Prozeßgerichte nicht bekannt war?
2. Wird in solchen Fällen die Anwendung des § 471 dadurch ausgeschlossen, daß die schwurpflichtige Prozeßpartei in der Lage war, gegen das den Eid auferlegende bedingte Endurteil ein Rechtsmittel einzulegen?
1. Kann in den Belästigungen der Nachbaren durch das unzüchtige Treiben in einem Grundstücke eine Einwirkung im Sinne des § 906 B.G.B. gefunden werden?
2. Kann unter Umständen von den Nachbaren auf Einstellung solchen Treibens auf Grund des § 826 B.G.B. geklagt werden?
Können bei einer Teilenteignung die allgemeinen Vorteile, die dem Restbesitze des Eigentümers aus dem Unternehmen erwachsen, zu dessen Zwecken die Enteignung erfolgt, aufgerechnet werden gegen die Entschädigung a) für den enteigneten Teil, b) für die dem Restbesitz des Eigentümers aus dem Unternehmen erwachsenden Nachteile, namentlich in den Fällen neuer Straßenanlagen?
Kann die unter Zurücknahme der Berufung gegen das die Ehe der Parteien scheidende Urteil von dem einen Teile eines jüdischen Ehepaares dem anderen gegenüber übernommene Verbindlichkeit, in die jüdische rituelle Scheidung zu willigen und die nach den mosaischen Vorschriften hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben, den möglichen Gegenstand einer rechtlichen, mit Hilfe der staatlichen Organe im Wege der Klage und Zwangsvollstreckung durchführbaren Verpflichtung bilden?
Ist dem Erfordernis schriftlicher Erteilung der Bürgschaftserklärung im Sinne des § 766 B.G.B. durch ein solches von dem Bürgen unterzeichnetes Schriftstück genügt, aus dessen Inhalt nicht für sich allein, sondern erst in Zusammenhalt mit anderen darin in Bezug genommenen Erklärungen der Wille der Bürgschaftsübernahme erkannt werden kann?
Zur Frage, ob eine Vertragsurkunde, nach deren Inhalt zwei Grundstücke unter Regelung der Hypotheken gegeneinander ausgetauscht werden, mit dem Stempel für einen Tauschvertrag, oder mit demjenigen für zwei Kaufverträge zu belegen ist.
Kann ein Vorbehaltsurteil über die Klageforderung im Sinne von § 302 Z.P.O. erlassen werden, wenn die Aufrechnung einer Gegenforderung zur Begründung einer Stundungseinrede geltend gemacht ist? Mangel im Urteilsverfahren.
1. Kann ein rechtskräftig bestätigter Zwangsvergleich überhaupt, und insbesondere vom Zwangsvergleichsbürgen hinsichtlich seiner Bürgschaftserklärung, wegen Irrtums angefochten werden?
2. Kann eine im Prüfungstermin ordnungsmäßig festgestellte Forderung in einem späteren Termin mit rechtlicher Wirkung bestritten werden?
Hat nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beim Werkvertrage der Besteller das Recht, im Falle mangelhafter Erfüllung des Unternehmers Herstellung eines neuen, mangelfreien Werkes zu verlangen?
1. Unter welchen Voraussetzungen ist der Staat verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, welcher dadurch entstanden ist, daß die Grundbuchbeamten die ihnen obliegende Amtspflicht bei Bestimmung der Reihenfolge der Eintragungen aus Fahrlässigkeit verletzt haben?
2. Bestimmt sich das Rangverhältnis unter mehreren Rechten, die in derselben Abteilung des Grundbuchs eingetragen sind, nach der Reihenfolge der Eintragungen ohne Rücksicht darauf, in welchem Zeitpunkte die Anträge auf Eintragung beim Grundbuchamte eingegangen sind?
3. Ist für den öffentlichen Glauben des Grundbuchs lediglich der Inhalt des Grundbuchs selbst, nicht auch das sog. Präsentationsregister maßgebend?