Wie werden die Wirkungen des Zuschlags beeinflußt, wenn die Bezeichnung des Grundstücks in der Bekanntmachung des Versteigerungstermins nicht hinreichend deutlich ist?
Können sich einzelne Mitglieder einer Gesellschaft m. b. H. rechtsverbindlich gegeneinander verpflichten, bei der durch die Versammlung aller Gesellschafter vorzunehmenden Wahl des Aufsichtsrats für einen bestimmten Gesellschafter zu stimmen oder nicht zu stimmen, oder eine auf sie fallende Wahl nicht anzunehmen, und, falls sie die Wahl angenommen, das Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niederzulegen?
1. Hat die für den Ersteher eines Grundstücks eingetragene Vormerkung auf Löschung einer Hypothek, falls diese sich mit dem Eigentum in einer Person vereinigt, die Wirkung, daß die in das geringste Gebot aufgenommene, zur Eigentümergrundschuld gewordene Hypothek dem Ersteher zufällt, oder hat der Ersteher ihren Betrag bar zu zahlen?
2. Kann in der Mitteilung des Versteigerungsrichters von dem Bestehen einer solchen Vormerkung die Bestimmung gefunden werden, daß die Eigentümergrundschuld nicht bestehen bleiben solle?
Kann, wenn durch Festsetzung der Straßenfluchtlinie ein bebautes Grundstück betroffen wird, und später nach Abbruch des Gebäudes in dem durch die Fluchtlinie gebotenen geringeren Umfange ein Neubau stattfindet, außer der Vergütung für die entzogene Bodenfläche Ersatz für den Minderwert des neuen Gebäudes verlangt werden?
Ist der Entschädigungsanspruch desjenigen, der zum gemeinen Wohl ein Recht aufgeopfert hat, davon abhängig, daß dem Gemeinwesen, in dessen Interesse das Opfer verlangt wurde, ein Vorteil erwachsen ist?
Kann derjenige, der als angeblicher Bauherr auf Grund des § 29 des Bau-Unfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 1900 (R.G.Bl. S. 573. 698) Versicherungsbeiträge hat zahlen müssen, diese im ordentlichen Rechtswege zurückfordern, wenn er geltend macht, er sei nicht Bauherr gewesen?
Wird durch § 927 Z.P.O. die Geltendmachung veränderter Umstände in dem Verfahren über die Bestätigung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung ausgeschlossen?
1. Kann das von einer Aufbewahrungshalle für die Wagen einer elektrischen Straßenbahn ausgehende Geräusch als ortsüblich im Sinne des § 906 B.G.B. gelten?
2. Müssen beeinträchtigende Einwirkungen auf ein Grundstück als ortsüblich vom Eigentümer dann ertragen werden, wenn sie schon vor seinem Erwerb des Grundstücks begonnen haben?
Findet § 49 Abs. 1 G.K.G. vom 20. Mai 1898, wonach sich die Gebührensätze in der Revisionsinstanz um die Hälfte erhöhen, auf die Verhandlung und Entscheidung einer Richtigkeitsklage, für welche nach § 584 Z.P.O. das Revisionsgericht zuständig ist, Anwendung?