Ist § 824 Abs. 2 B.G.B. anwendbar, wenn jemand eine ihm bekannte Tatsache der Wahrheit gemäß mitteilen wollte, dabei aber aus Fahrlässigkeit die Mitteilung in eine Form gekleidet hat, die nach allgemeiner oder doch nach der herrschenden Anschauung etwas anderes bedeutet, als jene Tatsache?
1. Voraussetzungen des Rechts der Ehefrau, Sicherheitsleistung für das eingebrachte Gut zu verlangen.
2. Zum Begriff der Benachteiligungsabsicht im Sinne des Anfechtungsgesetzes.
Kann die in einem Vertrage über Veräußerung eines Grundstücks enthaltene Bestimmung, daß frühere formlose Abverkäufe von Trennstücken an Dritte gelten sollen, durch Auflassung und Eigentumseintragung aus dem Hauptvertrage gültig werden?
Ist ein Wechsel bezüglich des Verfalltages als Blankett zu behandeln, wenn er, im übrigen vollständig mit Tinte ausgeschrieben, an der für den Verfalltag bestimmten Stelle nur eine Bleistiftnotiz enthält? Ist der gutgläubige Erwerber eines solchen Wechsels berechtigt, an Stelle der Bleistiftnotiz einen beliebigen Verfalltag mit Tinte in den Wechsel einzutragen?
1. Finden die mit dem 1. Januar 1902 in Kraft getretenen Vorschriften des § 25 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes auch auf solche Verhältnisse Anwendung, in denen die Ansprüche des Verletzten einerseits gegen die Knappschafts- (oder sonstige dem § 25 Abs. 1 entsprechende) Kasse, andererseits gegen die Berufsgenossenschaft schon vor dem 1. Januar 1902 entstanden sind?
2. Inwieweit kann die Anwendung dieser Vorschriften durch statutarische Bestimmung ausgeschlossen werden?
3. Zulässigkeit des Rechtsweges?
1. Worin besteht der Unterschied zwischen einem partiarischen Darlehn und einer Gesellschaftseinlage?
2. Ist die Eigentumsübertragung von Sachen zu Sicherheitszwecken nach dem Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig?
Kann der Eigentümer, dessen bebautes Grundstück durch eine von der Straßenfluchtlinie verschiedene Baufluchtlinie durchschnitten wird, nach Freilegung des Grundstücks bis zur Baufluchtlinie von der Gemeinde die Übernahme des stehengebliebenen Teils des Gebäudes verlangen?
Unterliegt das im Nachverfahren eines Wechselprozesses ergangene Berufungsurteil der Aufhebung, wenn das Nachverfahren unzulässigerweise bei dem Gerichte erster Instanz eingeleitet worden war?
1. Welche Gräben und welche Abwässerung versteht das Gesetz (§ 100 A.L.R. I. 8) unter Gräben, "wodurch das Wasser seinen ordentlichen und gewöhnlichen Ablauf hat"?
2. Zur Auslegung des § 904 B.G.B. (Notstand).