Inwieweit ist für das ordentliche Gericht die Entscheidung bindend, welche in dem durch das Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz geordneten Verfahren über die Frage ergeht, ob ein Unfall vorliegt, für den aus der Unfallversicherung Entschädigung zu leisten ist?
1. Darf der Zuschlagsbeschluß hinsichtlich der Bedingungen, unter denen der Richter den Zuschlag erteilt hat, aus dem Versteigerungsprotokolle durch Hinübernahme einer Bedingung aus diesem in den Beschluß ergänzt werden?
2. Rangverbesserung des bei der Zwangsversteigerung bestehen bleibenden Altenteils.
3. Auch nach gemeinem Rechte haftet der Grundstückseigentümer für die während seiner Besitzzeit fällig werdenden Altenteilsleistungen persönlich.
Sind die Versicherungsnehmer berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, wenn der Versicherer, eine ausländische Aktiengesellschaft, sein Vermögen im Wege der Verschmelzung (Fusion) auf eine andere ausländische Versicherungsgesellschaft überträgt, und diese die Erfüllung der Versicherungsverträge übernimmt?
Welche Bedeutung hat es für die Anwendung des § 833 B.G.B., wenn ein äußeres Ereignis auf den Körper oder die Sinne des Tieres eingewirkt und hierdurch Anlaß zur Schadenszufügung gegeben hat?
Kann ein Pfändungspfandrecht, wenn sich zur Zeit der Vornahme der Pfändung der Gegenstand derselben nicht im Eigentum des Schuldners befindet, durch späteren Eigentumserwerb des Schuldners konvaleszieren?
1. Ist bei Anwendung des Art. 169 Satz 1 Einf.-Ges. zum B.G.B. auf einen vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches entstandenen, zu diesem Zeitpunkte noch nicht verjährten Anspruch für Ausführung von Arbeiten oder Besorgung fremder Geschäfte die für die Anwendung der Nr. 1 statt der Nr. 7 des § 196 Abs. 1 B.G.B. maßgebende Frage, ob der Anspruch der eines Kaufmanns ist, nach dem früheren oder dem jetzt geltenden Rechte zu beurteilen?
2. Fällt ein Vertrag wegen Übernahme von Bohrungen für bergbauliche Zwecke unter die in Art. 275 des früheren Handelsgesetzbuchs bezeichneten Verträge?
Verstößt derjenige, der nicht in die Liste der Patentanwälte eingetragen und auch gemäß § 17 des Reichsgesetzes, betr. die Patentanwälte, vom 21. Mai 1900 von dem Vertretungsgeschäft vor dem Patentamte ausgeschlossen ist, gegen § 19 dieses Gesetzes, wenn er seine zur Besorgung fremder, zum Geschäftskreise des Patentamts gehöriger Angelegenheiten bestimmte Geschäftsstelle als "Patentbureau" bezeichnet?
Ist die Bestimmung in einem Sukzessivlieferungsvertrage, daß die Zahlung am Ende jeder Empfangswoche zu erfolgen habe, eine Bestimmung nach dem Kalender im Sinne des § 284 Abs. 2 Satz 1 B.G.B., die zur Folge hat, daß der Schuldner ohne Mahnung in Verzug kommt?